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Süderholzer Blatt
Ausgabe 421/2026
Dorf aktuell
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Änderungen durch die Grundsteuerreform

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

seit dem 01.01.2025 besteht die neue Grundsteuerreform, die viele Änderungen mit sich gebracht hat. Diese möchten wir Ihnen einmal genauer erläutern:

1. Änderungen bei der Grundsteuer A

Seit dem 01.01.2025 werden nicht mehr wie bisher gewohnt die Pächter veranlagt, sondern die Eigentümer.

Sollten Sie also land- und forstwirtschaftliche Flächen besitzen und diese verpachtet haben, sind Sie in der Pflicht, den Steuerbescheid an den Pächter weiterzuleiten. Die Pächter bekommen von der Gemeinde Süderholz keine Grundsteuer A Bescheide mehr.

2. Änderungen bei der Grundsteuer B (Ersatzbemessung)

Mit der neuen Grundsteuerreform gab es besonders bei der Grundsteuer B eine größere Änderung: der Wegfall der Grundsteuer B (Ersatzbemessung).

Stattdessen gibt es jetzt nur noch die Grundsteuer B. Da es sich hierbei um eine neue Abgabeart handelt, können wir nicht die vorher erteilten SEPA-Mandate (für die Ersatzbemessung) übernehmen. Somit müssen Sie uns eine neue Einzugsermächtigung erteilen.

Des Weiteren gibt es noch Klärungsbedarf mit einigen Bescheiden des Finanzamtes. Sollten Sie also bisher keinen Steuerbescheid von der Gemeinde Süderholz erhalten haben, kann es sein, dass dieser Bescheid sich noch in der Klärung befindet.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ansprechpartnerin: Frau Maibauer, Telefon 0 38 33 1 / 61-120

Ihre Gemeindeverwaltung