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Süderholzer Blatt
Ausgabe 423/2026
Dorfleben
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Winternachlese

Dieser Winter überraschte wieder einmal: durch Schnee und Eis! Das brachte ungewohnte Herausforderungen mit sich, wie nachstehende Fotos aus einem Süderholzer Ort beweisen.

Manchen Ortes war es besser, nur auf vier Rädern unterwegs zu sein. Ein Zweibeiner war mitunter fast ohne Chance, die glatte Piste heil zu absolvieren.

An dieser Stelle sei hier nochmals auf die Süderholzer Satzung zur Straßenreinigung verwiesen.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Süderholz sieht unter § 4 vor, dass die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen einschließlich der als Radweg gekennzeichneten Gehwegen sowie die Verbindungs- und Treppenwege auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen ist. Wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg gesondert abgegrenzt ist, ist ein begehbarer Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlicher Streifen der Fahrbahn von Schnee und Glätte zu beseitigen. Der Schnee kann auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand gelagert werden, wenn der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht gefährdet oder behindert wird.

Die Beachtung dieser einfachen Regeln hat, wie man sieht, zu deutlichen Verbesserungen geführt und wer weiß, ob nicht noch ein Märzwinter folgt…

Ein Anwohner (Name i. d. Red. bekannt)