Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Blumenstadt Tessin vom 01.12.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 14.714.000 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 14.116.200 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 801.200 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 11.297.400 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 13.096.500 EUR* | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | - 1.799.100 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 4.972.200 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 3.470.900 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.501.300 EUR | ||
festgesetzt.
(*Zeile 18, zuzügl. Tilgung, Zeile 32 des Finanzhaushaltes)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
Verpflichtungsermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
Kassenkredite
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.100.000 EUR. |
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 390 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 360 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 300 v. H. | |
Amtsumlage
- entfällt -
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 109,51 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.415.644 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.527.022 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stadt des Eigenkapitals zum 31.Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 19.448.806,28 EUR |
Tessin, den 02.12.2022
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom 05.12.2022 bis 19.12.2022
zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Tessin im Bürger- und Verwaltungshaus, in den Räumen der Kämmerei, öffentlich aus.
Tessin, den 02.12.2022