Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses Tessin vom 06.12.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.110.000 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.144.000 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.110.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 2.144.000 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | - 34.000 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR | ||
festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
Verpflichtungsermächtigungen
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
Kassenkredite
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 200.000 EUR. |
Hebesätze
- entfällt -
Amtsumlage
Die Amtsumlage wird auf 23,79 v.H. der Umlagegrundlage festgesetzt.
Stellen gemäß Stellenplan
- entfällt -
Weitere Vorschriften
- entfällt -
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 34.771 EUR. | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 57.572 EUR. | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 56.732,96 EUR. |
Tessin, den 07.12.2022
Kretschmer
Amtsvorsteher
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.12.2022 worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom 07.12.2022 bis 23.12.2022
zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Tessin im Bürger- und Verwaltungshaus, in den Räumen der Kämmerei, öffentlich aus.
Tessin, den 07.12.2022