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Tessiner Land
Ausgabe 1/2024
Wahlen
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Wahlen

Für die reibungslose Durchführung der Wahlen des Europäischen Parlamentes, des Kreistages für den Landkreis Rostock, der Gemeinde- und Stadtvertretungen und der ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinden am 09. Juni 2024 sind im Amt Tessin Wahlvorstände zu bilden.

Die Wahlvorstände setzen sich aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter sowie drei bis sieben Beisitzer zusammen.

Der Wahlvorstand leitet und überwacht die Wahlhandlung und ist für die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk verantwortlich.

Die Mitarbeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich und kann von jedem wahlberechtigten Bürger, der nicht selber Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist, angenommen werden.

Ich rufe daher alle wahlberechtigten Bürger, Parteien, Vereine und Wählergemeinschaften auf, sich selber bzw. Personen für dieses Amt zur Verfügung zu stellen und die Bereitschaft bis zum

22.02.2024

schriftlich bei mir zu erklären. Gerne auch per Mail unter wahlen@tessin.de.

Tessin, den 15.01.2024

J. Bauch
Gemeindewahlleiterin