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Tessiner Land
Ausgabe 1/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Ordnungsamt, Meldeamt, Standesamt

Folgende Sache wurde am 24.08.2023 als Fund gemeldet:

Fundnummer: 05/2023

Funddatum: 22.08.2023

Fundgegenstand: dunkelblaue Kinderjacke,Größe: 98 cm, Motiv: Paw Patrol

Aufbewahrung bis: 23.02.2024

Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 23.02.2024 bei uns anzumelden.

Folgende Sache wurde am 28.08.2023 als Fund gemeldet:

Fundnummer: 06/2023

Funddatum: 28.08.2023

Fundgegenstand: Schlüsselbund von Bike Market 24 und 2 Schlüssel

Aufbewahrung bis: 27.02.2024

Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 27.02.2024 bei uns anzumelden.

Folgende Sache wurde am 07.09.2023 als Fund gemeldet:

Fundnummer: 07/2023

Funddatum: 07.09.2023

Fundgegenstand: Ohranhänger in silber

Aufbewahrung bis: 06.03.2024

Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 06.03.2024 bei uns anzumelden

Folgende Sache wurde am 02.12.2023 als Fund gemeldet:

Fundnummer: 08/2023

Funddatum: 02.12.2023

Fundgegenstand: Schlüsselbund ( 2 Schlüssel + 1 Anhänger)

Aufbewahrung bis: 01.06.2024

Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 01.06.2024 bei uns anzumelden.

Folgende Sache wurde am 09.12.2023 als Fund gemeldet:

Fundnummer: 09/2023

Funddatum: 09.12.2023

Fundgegenstand: Schlüsselbund ( 2 Schlüssel, schwarz/silber )

Aufbewahrung bis: 08.06.2024

Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 08.06.2024 bei uns anzumelden.

Folgende Sache wurde am 18.12.2023 als Fund gemeldet:

Fundnummer: 10/2023

Funddatum: 17.12.2023

Fundgegenstand: Schlüsselbund (2 Schlüssel, 1x schwarz/silber und 1x silber)

Aufbewahrung bis: 17.06.2024

Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 17.06.2024 bei uns anzumelden.

Melden sich die Eigentümer innerhalb dieser Fristen nicht, so hat der Finder / die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Wird dieses Recht vom Finder / von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümer der Sachen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.

Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte an das:

Amt Tessin

Einwohnermeldeamt

Alter Markt 1

18195 Tessin

Tel. 038205/78124