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Tessiner Land
Ausgabe 1/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Ordnungsamt, Meldeamt, Standesamt

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

hiermit möchte ich Sie auf Ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten gemäß Bundesmeldegesetz hinweisen.

Gegen folgende Datenübermittlungen kann durch Ausübung eines Widerspruchsrechts die Weitergabe bzw. Übermittlung von Daten verhindert werden:

  • Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

  • Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

  • Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

  • Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen, u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Widerspruch schriftlich oder persönlich im Amt Tessin, Einwohnermeldeamt einzulegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerspruch wird im Melderegister unbefristet gespeichert, gilt allerdings nur für die jeweilige Gemeinde, in der Sie gemeldet sind. Wer noch weitere Wohnungen im Bundesgebiet hat, muss die Erklärung gegebenenfalls auch gegenüber den anderen Meldebehörden abgeben.

Das Formular hierzu finden Sie unter folgendem Link:

- http://stadt-tessin.de/verwaltung-politik/formulare/

Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Einwohnermeldeamt