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Tessiner Land
Ausgabe 1/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Ordnungsamt, Meldeamt, Standesamt

Zur Abfallentsorgung gehört auch die Beseitigung von Hundekot.

Der Hundekot ist sofort von der begleitenden Person aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hundekot ist Abfall im Sinne des Abfallrechts und gehört in die Restmülltonne.

Beim Gassigehen haben die Hundeführer ein „Kotbehältnis“ mitzuführen. Es ist nicht zumutbar, dass Einwohner, die ihrer Straßenreinigungspflicht nachkommen, in Hundekot fassen und diesen für andere wegräumen müssen oder Fußgänger in Hundehaufen treten.

Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Hundekot kann Krankheitserreger, insbesondere Parasiten enthalten.

Dadurch ist eine Gefährdung von Menschen, besonders von Kindern nicht ausgeschlossen.

Auch für die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes kommt es immer wieder zu ekeligen Begegnungen mit den Hinterlassenschaften von Hunden bei der Pflege von Grünflächen und Blumenrabatten.

Wie vielfach angenommen befreit die Zahlung von Hundesteuer nicht von der Verpflichtung.

Liegengelassener Kot ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet wird.

Die Stadt Tessin wird verstärkte Kontrollen diesbezüglich durchführen.

Des Weiteren gehen vermehrt Beschwerden gegen Hundehalter(innen) ein, welche ihr Tier freilaufen lassen obwohl sich Menschen, zum Teil in Begleitung von anderen Hunden, nähern. Dies kann zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Verletzungsgefahren für Mensch und Tier führen.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Angst nicht unberechtigt ist. Wir bitten um Rücksicht und Einhaltung der Leinenpflicht.

Ihr Bürgermeister
Maik Ritter