Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses Tessin vom 17.12.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.452.900 EUR | |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.452.900 EUR | |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.452.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 2.452.900 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen v. | 0 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 200.000 EUR. |
- entfällt -
Die Amtsumlage wird auf 23,17 v.H. der Umlagegrundlage festgesetzt.
- entfällt -
- entfällt -
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 126.090 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 182.052 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 182.051,81 EUR. |
Tessin, den 17.12.2024
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.12.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
vom 06.01.2025 bis 17.01.2025
zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Tessin
im Bürger- und Verwaltungshaus, in den Räumen der Kämmerei, öffentlich aus.
Tessin, den 17.12.24