Titel Logo
Tessiner Land
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufstellungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohnpark an der Zuckerfabrik“

Die Stadtvertretung Tessin hat in ihrer Sitzung am 30.11.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 18 „Wohnpark an der Zuckerfabrik“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Der B-Plan Nr. 18 wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Es handelt sich um eine B-Plan-Änderung für eine Nachverdichtung, die im beschleunigten Verfahren mit nur einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgenommen werden soll. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Die Stadtvertretung Tessin hat in ihrer Sitzung am 05.12.2024 den Entwurf der Satzung über den B-Plan Nr. 18, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung gebilligt. Außerdem wurde der Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des B-Planes Nr. 18 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Einstellung der Planunterlagen in das Internet und durch öffentliche Auslegung im Rathaus der Blumenstadt Tessin. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden.

Die Blumenstadt Tessin möchte in Zusammenarbeit mit einem privaten Vorhabenträger am nordöstlichen Rand der Stadt auf einer rund 7.600 m² großen Fläche ein kleines Wohngebiet mit vier Mehrfamiliengebäuden (jeweils sechs Wohneinheiten) entwickeln. Das Plangebiet ist Bestandteil des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik. Im Plangebiet und angrenzend befinden sich bereits zwei Mehrfamiliengebäude (ehemalige Arbeiterwohnhäuser der Zuckerfabrik).

Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 134/25, 134/27, 134/29, 134/33 und 135 (teilweise) und wird wie folgt begrenzt:

nördlich vom Gelände des Golfplatzes Tessin (Flurstück 134/26),

östlich von der Sülzer Straße (Landesstraße 18, Flurstück 135),

südlich vom Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik, u. a. mit der von der Blumenstadt Tessin betriebenen Erlebniswelt „Alte Zuckerfabrik“ (Flurstück 134/18) und einem Autohandel (Flurstück 134/3),

westlich von einem Grundstück mit einem Mehrfamiliengebäude und Gartenflächen (Flurstücke 134/22, 134/23 und 134/32).

Der Plangeltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

Der Entwurf der Satzung über den B-Plan Nr. 18 und der Entwurf der Begründung werden vom

10.02.2025 bis einschließlich 14.03.2025

auf der Internetseite der Blumenstadt Tessin (https://stadt-tessin.eu/verordnungen-satzungen-bekanntmachungen) veröffentlicht und können dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstel-lung) zugänglich gemacht.

Während der Dauer der genannten Auslegungsfrist können von jeder Person Bedenken und Anregungen als Stellungnahmen zum Entwurf des B-Planes Nr. 18 vorgebracht werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch/ per E-Mail übermittelt werden an: t.strobl@la-pulkenat.de.

Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden, und zwar per Post an die Blumenstadt Tessin, Amt für Bauverwaltung und Gebäudemanagement, Alter Markt 1, 18195 Tessin

oder per E-Mail an: martin.kroenke@tessin.de oder

zur Niederschrift im Amt für Bauverwaltung und Gebäudemanagement der Blumenstadt

Tessin, Alter Markt 1, 18195 Tessin während der Dienststunden:

dienstags

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

donnerstags

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den B-Plan Nr. 18 unberücksichtigt bleiben können.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im oben genannten Zeitraum im Amt für Bauverwaltung und Gebäudemanagement der Blumenstadt Tessin, Alter Markt 1, 18195 Tessin, öffentlich ausliegen (andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 und Satz 4 Nr. 4 BauGB).

Tessin, den 31.01.2025

Maik Ritter

Bürgermeister