Amt Tessin — im Internet veröffentlicht am 11.12.2025
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des
Amtsausschusses Tessin vom 09.12.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
des Landkreises Rostock folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.576.100 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.626.100 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | - 50.000 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.576.100 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 2.626.100 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen v. | - 50.000 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 250.000 EUR. |
- entfällt -
Amt Tessin — im Internet veröffentlicht am 11.12.2025
Die Amtsumlage wird auf 23,34 v.H. der Umlagegrundlage festgesetzt.
- entfällt -
- entfällt -
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 164.771 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 221.937 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 220.733,38 EUR. |
Tessin, den 11.12.2025
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 4). 12. 2cizg angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 15.. 2015 bis 07.x''!.2C-2() zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Tessin im Bürger- und Verwaltungshaus, in den Räumen der Kämmerei, öffentlich aus.
Tessin, den 11.12.2025