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Tessiner Land
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Amt Tessin — im Internet veröffentlicht am 11.12.2025

Bekanntmachung Haushaltssatzung des Amtes Tessin für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des

Amtsausschusses Tessin vom 09.12.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

des Landkreises Rostock folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen v.

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

§2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

250.000 EUR.

5

Hebesätze

- entfällt -

Amt Tessin — im Internet veröffentlicht am 11.12.2025

§6

Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 23,34 v.H. der Umlagegrundlage festgesetzt.

§7

Stellen gemäß Stellenplan

- entfällt -

§8

Weitere Vorschriften

- entfällt -

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Tessin, den 11.12.2025

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 4). 12. 2cizg angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 15.. 2015 bis 07.x''!.2C-2() zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Tessin im Bürger- und Verwaltungshaus, in den Räumen der Kämmerei, öffentlich aus.

Tessin, den 11.12.2025