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Tessiner Land
Ausgabe 1/2026
Informationen aus dem Rathaus
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Aktuelle Fundscahen

Folgende Sache wurde am 19.08.2025 als Fund gemeldet:

Fundnummer: 07/2025

Funddatum: 19.08.2025

Fundgegenstand: Schlüsselbund (2 Schlüssel)

Aufbewahrung bis: 18.02.2026

Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 18.02.2026 bei uns anzumelden.

Folgende Sache wurde am 19.08.2025 als Fund gemeldet:

Fundnummer: 08/2025

Funddatum: 19.08.2025

Fundgegenstand: Schlüsselbund (2 Schlüssel + geflochtener Anhänger)

Aufbewahrung bis: 18.02.2026

Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 18.02.2026 bei uns anzumelden.

Folgende Sache wurde am 15.10.2025 als Fund gemeldet:

Fundnummer: 09/2025

Funddatum: 15.10.2025

Fundgegenstand: schwarzrotes Riverside Fahrrad und grüne Gepäckträgertasche

Aufbewahrung bis: 14.04.2026

Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 14.04.2026 bei uns anzumelden.

Folgende Sache wurde am 02.12.2025 als Fund gemeldet:

Fundnummer: 10/2025

Funddatum: 02.12.2025

Fundgegenstand: Vorhängeschloss

Aufbewahrung bis: 01.06.2026

Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 01.06.2026 bei uns anzumelden.

Folgende Sache wurde am 17.12.2025 als Fund gemeldet:

Fundnummer: 11/2025

Funddatum: 17.12.2025

Fundgegenstand: Schlüsselbund (3 Schlüssel + rot/silbernes Schlüsselband)

Aufbewahrung bis: 16.06.2026

Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 16.06.2026 bei uns anzumelden.

Melden sich die Eigentümer innerhalb dieser Fristen nicht, so hat der Finder / die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Wird dieses Recht vom Finder / von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümer der Sachen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.

Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte an das:

Amt Tessin

Einwohnermeldeamt

Alter Markt 1

18195 Tessin

Tel. 038205/78124