Folgende Sache wurde am 19.08.2025 als Fund gemeldet:
Fundnummer: 07/2025
Funddatum: 19.08.2025
Fundgegenstand: Schlüsselbund (2 Schlüssel)
Aufbewahrung bis: 18.02.2026
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 18.02.2026 bei uns anzumelden.
Fundnummer: 08/2025
Funddatum: 19.08.2025
Fundgegenstand: Schlüsselbund (2 Schlüssel + geflochtener Anhänger)
Aufbewahrung bis: 18.02.2026
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 18.02.2026 bei uns anzumelden.
Fundnummer: 09/2025
Funddatum: 15.10.2025
Fundgegenstand: schwarzrotes Riverside Fahrrad und grüne Gepäckträgertasche
Aufbewahrung bis: 14.04.2026
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 14.04.2026 bei uns anzumelden.
Fundnummer: 10/2025
Funddatum: 02.12.2025
Fundgegenstand: Vorhängeschloss
Aufbewahrung bis: 01.06.2026
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 01.06.2026 bei uns anzumelden.
Fundnummer: 11/2025
Funddatum: 17.12.2025
Fundgegenstand: Schlüsselbund (3 Schlüssel + rot/silbernes Schlüsselband)
Aufbewahrung bis: 16.06.2026
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 16.06.2026 bei uns anzumelden.
Melden sich die Eigentümer innerhalb dieser Fristen nicht, so hat der Finder / die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Wird dieses Recht vom Finder / von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümer der Sachen.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.
Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte an das:
Amt Tessin
Einwohnermeldeamt
Alter Markt 1
18195 Tessin
Tel. 038205/78124