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Tessiner Land
Ausgabe 2/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Aufruf an alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Aus gegebenem Anlass müssen wir leider erneut darauf hinweisen, dass jeder Hundehalter/Hundehalterin dazu verpflichtet ist, beim Spaziergang mit dem Tier dessen Hinterlassenschaften einzusammeln und ordnungsgemäß über den Restmüll zu entsorgen.

In den vergangenen Wochen häuften sich erneut die Fälle von Verunreinigungen durch Hundekot auf Straßen, Wegen und öffentlichen Grünanlagen. Diese Verschmutzungen auf öffentlichen Flächen gehen zu Lasten der Allgemeinheit und zeugen nicht von Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitmenschen und dem Tier. Wir möchten ebenfalls nochmal darauf hinweisen, dass die Anlieger für die Beseitigung des liegengelassenen Hundekotes zuständig sind (§ 3 der Straßenreinigungssatzung) dies wird im Artikel Straßenreinigung auch nochmal erwähnt.

Die Blumenstadt Tessin unterstützt die Hundehalter durch das Aufstellen von Hundekotbeutelspendern. Dennoch kam es in den vergangenen Wochen immer wieder zu entsprechenden Vorfällen in Tessin. Wir appellieren daher an die Hundebesitzer, sich entsprechend zu verhalten und Verantwortung zu übernehmen. Verstöße werden ordnungsrechtlich verfolgt und es werden hierzu verstärkt Kontrollen durchgeführt. Die Bürger bitten wir um Mithilfe und Meldung von Verstößen. (die Blumenstadt Tessin kann jedoch nur Meldungen ahnden, wenn Sie auch als Zeuge zur Verfügung stehen)

Ein Dank gilt den Hundehaltern, die sich vorbildhaft an die Bestimmungen halten.

Amt für Ordnung und Soziales