Folgende Sache wurde am 02.12.2023 als Fund gemeldet:
Fundnummer: 08/2023
Funddatum: 02.12.2023
Fundgegenstand: Schlüsselbund ( 2 Schlüssel + 1 Anhänger)
Aufbewahrung bis: 01.06.2024
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 01.06.2024 bei uns anzumelden.
Fundnummer: 09/2023
Funddatum: 09.12.2023
Fundgegenstand: Schlüsselbund ( 2 Schlüssel, schwarz/silber )
Aufbewahrung bis: 08.06.2024
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 08.06.2024 bei uns anzumelden.
Fundnummer: 10/2023
Funddatum: 17.12.2023
Fundgegenstand: Schlüsselbund ( 2 Schlüssel, 1x schwarz/silber und 1x silber )
Aufbewahrung bis: 17.06.2024
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 17.06.2024 bei uns anzumelden.
Fundnummer: 01/2024
Funddatum: 04.01.2024
Fundgegenstand: schwarze Geldbörse ohne Inhalt
Aufbewahrung bis: 03.07.2024
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 03.07.2024 bei uns anzumelden.
Fundnummer: 02/2024
Funddatum: 28.01.2024
Fundgegenstand: goldenes Armband mit grünen Steinen
Aufbewahrung bis: 27.07.2024
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 27.07.2024 bei uns anzumelden.
Melden sich die Eigentümer innerhalb dieser Fristen nicht, so hat der Finder / die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Wird dieses Recht vom Finder / von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümer der Sachen.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.
Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte an das:
Amt Tessin
Einwohnermeldeamt
Alter Markt 1
18195 Tessin
Tel. 038205/78124