Grundsätzlich dient die Straßenreinigung der Sauberkeit sowie der Gewährleistung der Befahr- und Begehbarkeit von Verkehrswegenetzen. Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals auf die Beachtung der Straßenreinigungssatzung der Blumenstadt Tessin hinweisen.
Gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Tessin ist die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen (Gehwege, Rinnstein, Straßenbegleitgrün, Straße) auf die Eigentümer bzw. Nießbraucher der anliegenden Grundstücke übertragen.
Wer es selbst nicht erledigen kann, sollte sich rechtzeitig um eine Vertretung kümmern. Eine saubere Stadt ist schließlich eine Gemeinschaftsaufgabe.