Ab 1. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.
Die Lichtbilder für Pässe und Personalausweise werden somit ab 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Einwohnermeldeamt übertragen.
Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.
Ab Mai 2025 besteht weiterhin die Möglichkeit die Passbilder von einem Fotografen anfertigen zu lassen. Wahlweise kann die Anfertigung jedoch auch direkt im Einwohnermeldeamt stattfinden.
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