Die Stadtvertretung der Blumenstadt Tessin hat auf ihrer Sitzung am 15.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 17 „Wohngebiet am Golfplatz“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach § 8 - 10 BauGB mit Umweltprüfung und einem 2-stufigen Beteiligungsverfahren.
Auf der Sitzung des Bauausschusses am 12.01.2026 wurde der Vorentwurf der Satzung über den B-Plan Nr. 17, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung gebilligt. Zudem wurde der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 17 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Einstellung der Planunterlagen in das Internet und durch öffentliche Auslegung im Rathaus der Blumenstadt Tessin. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden.
Die Blumenstadt Tessin möchte in Zusammenarbeit mit einem privaten Vorhabenträger am nordöstlichen Rand der Stadt auf einer rund 49.000 m² großen Fläche, geteilt in 2 Wohngebiete ca. 20 Mehrfamilienhäuser mit jeweils ca. 12 Wohnungen und ca. 20 Einfamilienhäuser entwickeln.
Die Blumenstadt Tessin möchte dadurch Angebote neben dem fehlendem, unbezahlbaren Wohnraum in der Hansestadt Rostock unterbreiten. Durch eine hervorragende Anbindung an die A20 und über die Regionalbahnlinie RB11 Wismar – Bad Doberan – Rostock – Tessin besteht eine außerordentlich günstige Verbindung zwischen Tessin und dem Oberzentrum Rostock.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 "Wohngebiet am Golfplatz" umfasst
im Teilgeltungsbereich 1
die Flurstücke 371, 372, 373/1, 375 und 376
sowie Teilflächen der Flurstücke 345 und 373/2 der Flur 5
und
die Flurstücke 81/3 und 81/11
sowie Teilflächen der Flurstücke 81/1, 123, 134/19 der Flur 8
und
im Teilgeltungsbereich 2
die Flurstücke 430, 431 und 432 der Flur 5
der Gemarkung Tessin.
Der Teilgeltungsbereich 1 wird begrenzt
| • | im Norden | durch Kleingärten, |
| • | im Nordosten | durch den Golfplatz, |
| • | im Südosten | durch gewerbliche Flächen |
| • | im Süden | durch die Straße „Am Umsteigebahnhof“ und die Eisenbahntrasse |
| und | ||
| • | im Westen | durch die Straße „Am Bahnhof“. |
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| |
| Der Teilgeltungsbereich 2 wird begrenzt | ||
| • | im Norden | durch die Straße „Am Bahnhof“, |
| • | im Osten | durch gewerbliche Flächen, |
| • | im Süden | durch Grünflächen und |
| • | im Westen | durch Flächen für die Landwirtschaft. |
Der Plangeltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Der Vorentwurf der Satzung über den B-Plan Nr. 17 und der Vorentwurf der Begründung werden vom
auf der Internetseite der Blumenstadt Tessin (https://stadt-tessin.de/bekanntmachungen) veröffentlicht und können dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.
Während der Dauer der genannten Auslegungsfrist können von jeder Person Bedenken und Anregungen als Stellungnahmen zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 17 vorgebracht werden.
Stellungnahmen können elektronisch/per E-Mail übermittelt werden an:
geistert@t-online.de.
Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden, und zwar
per Post an die Blumenstadt Tessin, Amt für Bauverwaltung und Gebäudemanagement, Alter Markt 1, 18195 Tessin
oder per E-Mail an: bauamt@tessin.de oder
zur Niederschrift im Amt für Bauverwaltung und Gebäudemanagement der Blumenstadt
Tessin, Alter Markt 1, 18195 Tessin während der Sprechstunden:
| dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr. |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den B-Plan Nr. 17 unberücksichtigt bleiben können.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im oben genannten Zeitraum im Amt für Bauverwaltung und Gebäudemanagement der Blumenstadt Tessin, Alter Markt 1, 18195 Tessin öffentlich ausliegen (andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 und Satz 4 Nr. 4 BauGB).