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Tessiner Land
Ausgabe 2/2026
Informationen aus dem Rathaus
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Information an die Grundstückseigentümer der Gemeinde Selpin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selpin hat in der Sitzung vom 29.01.2026 beschlossen, die Hebesätze

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

rückwirkend ab 01.01.2026 anzuheben.

Gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz ist bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung zu Beginn dieses Kalenderjahres der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung eines Hebesatzes zu fassen.

Gleiches gilt für den Hebesatz der Gewerbesteuer gemäß § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz.

Die Änderungsbescheide für die Gewerbesteuer wurden bereits zugestellt, für die Grundsteuer erhalten Sie die geänderten Bescheide demnächst per Post.