In letzter Zeit werden bedauerlicherweise vermehrt Beschwerden über Verunreinigungen mit Hundekot auf Straßen, Wegen und öffentlichen Anlagen beim Ordnungsamt der Blumenstadt Tessin vorgebracht. Aus diesem Anlass wird darauf hingewiesen, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der abgelegte Hundekot unverzüglich beseitigt wird.
Hundekot ist kein Dünger - ganz im Gegenteil. Er ist nicht nur ein unschöner Anblick, sondern kann auch für den Menschen aufgrund des Infektionsrisikos durch Parasiten eine Gefahr darstellen. Um vorher Genanntes zu vermeiden, gehört laut Kreislaufwirtschaftsgesetz auch die Beseitigung des Hundekots zur Abfallentsorgung. Wer sich dem widersetzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belangt werden.
Bitte entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner nicht im öffentlichen Raum.
Nutzen Sie dazu unsere öffentlichen Spender für Hundekotbeutel. Diese befinden sich in der Bahnhofsstr., bei der Kita im Helmstorfer Weg, an der B110 in Höhe des Getränkemarktes Falke, am Verbindungsweg sowie an der B110 zwischen dem Penny und dem Wasserwanderrastplatz. Werfen Sie die benutzten Hundekotbeutel in einen der zahlreich vorhandenen öffentlichen Mülleimer, die sich in der Nähe der Spender befinden bzw. sind überall im Stadtgebiet Müllkörbe angebracht.
In diesem Zusammenhang gilt ein Dank den Hundehaltern, die sich vorbildhaft an die Bestimmungen halten und somit für ein gegenseitiges Verständnis in der Bevölkerung beitragen.