Die DOMUS AG erteilte der Tessiner Wohnungsbaugesellschaft mbH nach der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie des Lageberichts des Geschäftsführers einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Landesrechnungshof hat mit Übersendungsschreiben vom 21.02.2023 den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 der Tessiner Wohnungsbaugesellschaft mbH ohne eigene Feststellung an uns weitergeleitet.
In der Gesellschafterversammlung am 06. Dezember 2022 erfolgte die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und dieser wurde genehmigt. Der im Geschäftsjahr 2021 ausgewiesene Jahresüberschuss von 513,9 TEUR wird mit dem Gewinnvortrag von 1.005,6 TEUR verrechnet und nach Dotierung der gesellschaftsvertraglichen Rücklage in Höhe von 51,4 TEUR verbleibende Bilanzgewinn von 1.468,1 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresabschluss mit Lagebericht 2021 wird vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an für 7 Tage in den Geschäftsräumen der Tessiner Wohnungsbaugesellschaft mbH in der St.-Jürgen-Str. 1 in 18195 Tessin öffentlich ausgelegt.
Tessin, 28.04.2023