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Tessiner Land
Ausgabe 3/2024
Aus den Gemeinden
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Aus den Gemeinden

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

ich wende mich heute auf diesem Wege an Sie, um Sie umfassend über den Stand der Planungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in unserer Gemeinde zu informieren.

Es kommt vor, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger sich in den Entscheidungen ihrer Gemeinde vollständig vertreten fühlen, insbesondere bei der Thematik der Windenergieeignungsgebiete. Teilweise beruht der daraus resultierende Unmut allerdings auf Missverständnissen oder veralteten Informationen über Windenergieanlagen. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben uns gelehrt, wie wir solche Projekte heute besser umsetzen können. Ich möchte Ihnen neben dem aktuellen Stand die vielen positiven Aspekte aufzeigen, die der Ausbau von Solar- und Windenergieanlagen für unsere Gemeinde und für Sie mit sich bringen kann.

Ablauf der bisherigen Planungen

Zuerst ein Überblick über den bisherigen chronologischen Ablauf der Planungen:

Im Juni 2021 stellte die Firma Abo-Wind (mit Sitz in Baden-Württemberg, Außenstelle Berlin) den geplanten Solarpark Thelkow I (Kowalz) vor. Dieser Solarpark wird bei Kowalz entlang der Autobahn A 20 entstehen und wird eine Größe von 80 Hektar umfassen. Voraussetzung für einen Solarpark dieser Größe ist eine Bodenwertzahl unter 40 – diese Voraussetzung ist für die gesamte geplante Fläche gegeben, es handelt sich also um keine wertvollen landwirtschaftlichen Flächen. Weiterhin ist für ein solches Vorhaben eine Genehmigung durch das Energieministerium in Schwerin notwendig – diese wurde im Dezember 2021 beantragt und im August 2023 vom Ministerium erteilt. Zurzeit befinden wir uns im Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Die Fertigstellung des Solarparks ist für 2026 geplant.

Im September 2021 stellte die Firma Windprojekt „Fünf Knoten“ (Warnemünde) Pläne für den Solarpark Thelkow-Süd vor, der auf einer Fläche von circa 20 Hektar parallel zur Autobahn A 20 in dem 200 Meter umfassenden Sondernutzungsbereich der Autobahn entstehen wird. Im Rahmen dieser Vorstellung des Projektes in der Sitzung der Gemeindevertretung Thelkow wies die Firma auf die Möglichkeit der Errichtung einer Hybridanlage aus Solar- und Windkraftanlagen hin. Für den Solarpark Thelkow-Süd befinden wir uns im Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf des Flächennutzungsplans. Die Fertigstellung dieses Solarparks ist für 2025 geplant.

Im September/Oktober 2023 wurde ich als Bürgermeister der Gemeinde Thelkow von mehreren Firmen, unter anderem durch die Firma Windprojekt „Fünf Knoten“ (Warnemünde), wegen der Frage nach dem Windeignungsgebiet Thelkow kontaktiert. In Absprache mit den betreffenden Grundstückseigentümern wurden mir konkrete Pläne für ein mögliches Windeignungsgebiet vorgelegt. Diese Pläne wurden in der Einwohnerversammlung am 27. November 2023 vorgestellt und erläutert.

Im Januar 2024 wurde der 1. Entwurf zum Raumordnungsverfahren durch den Planungsverband Region Rostock veröffentlicht. In diesem 1. Entwurf ist nun auch das Windenergieeignungsgebiet Thelkow wieder aufgenommen worden. Denn schon im Jahre 2009 war dieses Gebiet durch den Planungsverband Region Rostock als Windenergieeignungsgebiet ausgewiesen worden. Im Nachgang war dieses Gebiet jedoch aufgrund eines naturschutzrechtlichen Ausschlusskriteriums wieder aus den Planungen herausgenommen worden und nicht schon damals bebaut worden. Dieses Ausschlusskriterium war die in der Nähe des Windenergieeignungsgebietes Thelkow vorhandene Schreiadlerpopulation. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde für Windenergieflächen ein Mindestabstand zu Brutplätzen von Schreiadlern von 3 Kilometer festgelegt. Dies entspricht dem sog. zentralen Prüfbereich, der im Bundesnaturschutzgesetz für den Schutz der Schreiadlerpopulation festgelegt wurde. Entsprechend konnte der Planungsverband Region Rostock das Windenergieeignungsgebiet Thelkow wieder in den 1. Entwurf zum Raumordnungsverfahren aufnehmen.

Bis zum 1. März 2024 konnten alle Betroffenen Stellungnahmen zum 1. Entwurf zum Raumordnungsverfahren beim Planungsverband Region Rostock einreichen – die Gemeindevertretung Thelkow hat sich dabei im schriftlichen Umlaufverfahren für die Ausweisung des Windenergieeignungsgebietes Thelkow ausgesprochen.

Vorteile für uns als Gemeinde

Ich möchte Ihnen daher die Vorteile aufzeigen, die die Einrichtung von Solar- und Windenergieanlagen für die Gemeinde und alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde mit sich bringen wird.

Für die Gemeinde werden sich nach aktuellem Stand folgende Vorteile ergeben:

Es ergeben sich Einnahmen in Höhe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) entsprechend § 6 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Für den Solarpark Thelkow-Süd sind das circa 40.000 Euro pro Jahr, für den Solarpark Thelkow 1 (Kowalz) ca. 160.000 Euro und für das Windenergiegebiet Thelkow wären es nochmals circa 160.000 Euro (das entspricht 50 Prozent der Einnahmen aus dem Windpark).

Bei den Zahlungen entsprechend § 6 EEG aus den Einnahmen durch Windenergieanlagen werden auch alle angrenzenden Gemeinden in einem Radius beteiligt. Diese Einnahmen kommen den Gemeinden ohne Anrechnung auf die jährlichen Zahlungen aus der Schlüsselzuweisung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugute. Sie können so von uns vor Ort frei eingesetzt werden.

Zudem erhält unsere Gemeinde eine jährliche Zahlung von circa 2.000 Euro pro Windenergieanlage für das Vereinsleben – damit können also die Freiwillige Feuerwehr und viele andere Aktivitäten in der Gemeinde Thelkow, wie zum Beispiel die Ausrichtung des Gemeindefestes, unterstützt werden.

Mit Baubeginn des Solarparks Thelkow-Süd wird auch eine Ladestation für Elektroautos und -fahrräder in Thelkow gebaut werden. Zudem wird der Gemeinde Thelkow ein Elektro-Kleinbus zur Verfügung gestellt, der eine kostenlose Transportmöglichkeit für alle älteren Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde darstellen wird.

Des Weiteren werden Ausgleichsmaßnahmen für die notwendigen Eingriffe in die Landschaft finanziert – für unsere Gemeinde werden das mehrere hunderttausend Euro sein, die für Baumpflanzungen, Teichentschlammungen und ähnliche Vorhaben genutzt werden. Außerdem werden wir zu mindestens 90 % von den Einnahmen aus der Gewerbesteuer profitieren.

Vorteile für Sie als Einwohnerinnen und Einwohner

Für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde werden sich zudem voraussichtlich folgende Vorteile ergeben:

Jeder Haushalt in unserer Gemeinde wird direkt von den Anlagen für erneuerbare Energien in Form eines Stromkostenzuschusses (der sogenannte Windenergie-Bonus) in Höhe von circa 800 Euro pro Jahr profitieren. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus 7 Cent Zuschuss von der Betreiberfirma des Windparks; 7 Cent Zuschuss von der Gemeinde aus den Einnahmen des Windparks sowie 5 Cent Zuschuss von der Gemeinde aus den Einnahmen des Solarparks. Daraus ergibt sich eine Energiekostenentlastung um 19 Cent pro kWh pro Haushalt.

Für die Inanspruchnahme dieser Energiekostenentlastung ist es nicht notwendig den Energieversorger zu wechseln. Sie werden lediglich am Ende eines Jahres Ihre Endabrechnung an die bis dahin eingerichtete Abrechnungsstelle einreichen und erhalten dann Ihren Bonus.

Weitere Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde bestehen in den finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten sowohl an den Windkraftanlagen als auch an den Solarparks in Form von sogenannten Nachrangsdarlehen beziehungsweise „Windsparbüchern“. Der große Vorteil sind hier die wesentlich höheren Guthabenzinsen als bei herkömmlichen Anlagemöglichkeiten.

Handlungsspielraum für die Gemeinde

Zu guter Letzt möchte ich Sie noch auf einen Nachteil hinweisen, der sich ergeben würde, wenn unsere Gemeindevertretung sich gegen die Ausweisung des Windenergieeignungsgebietes Thelkow aussprechen würde. Dann wären wir als Gemeinde von der Mitgestaltung an diesem Vorhaben ausgeschlossen, es würde aber durch die Raumordnung höheres Recht in Kraft treten und das Einvernehmen der Gemeinde sehr wahrscheinlich ersetzen. Alle weiteren Planungen und Genehmigungen würden allein durch die Raumordnungsbehörde und das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg durchgeführt würden. Wir hätten dann keinerlei Mitgestaltungsmöglichkeiten, das ausgewiesene Gebiet würde ohne unsere Mitwirkung bebaut werden.

Wir haben uns daher entschlossen, die Planung der betroffenen Fläche selbst in die Hand zu nehmen und in Abstimmung mit dem Vorhabenträger eine möglichst verträgliche Lösung für den Windpark zu finden. So können wir über Höhen, Abstände und Standorte mitentscheiden.

Die Landschaft an den Rändern unserer Gemeinde wird sich zweifellos verändern. Die Gebiete für die erneuerbaren Energien befinden sich jedoch sämtlich im Randbereich der Autobahn, so dass nur jene Landschaften betroffen sind, die schon längst durch den Autobahnbau verändert wurden.

Ich möchte Sie daher einladen, die Entscheidung Ihrer Gemeindevertretung mitzutragen und konstruktiv an den notwendigen Veränderungen mitzuwirken, die nicht nur uns in unserer Gemeinde zum Vorteil gereichen werden, sondern auch in einem größeren nationalen und globalen Zusammenhang wichtig und notwendig sind. Wir alle spüren die Auswirkungen des Klimawandels und die Folgen der Energiekrise, die durch unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern mitausgelöst wurden. Lassen Sie uns daher unseren kleinen Beitrag zur Energiewende leisten, der nicht nur für uns, sondern vor allem für die nächsten Generationen überlebenswichtig sein wird. Wir alle können dabei nur gewinnen.

Ich und die Gemeindevertreter stehen Ihnen wie gewohnt auch im persönlichen Gespräch zur Verfügung und möchten Sie herzlich zur Bürger-Informationsveranstaltung im April in Thelkow einladen. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Mit den besten Wünschen
Ihr Erhard Skottki, Bürgermeister der Gemeinde Thelkow