Folgende Sache wurde am 18.02.2025 als Fund gemeldet:
| Fundnummer: | 01/2025 |
| Funddatum: | 18.02.2025 |
| Fundgegenstand: | Schlüsselbund (3 Schlüssel) |
| Aufbewahrung bis: | 17.08.2025 |
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 17.08.2025 bei uns anzumelden.
Folgende Sache wurde am 25.02.2025 als Fund gemeldet:
| Fundnummer: | 02/2025 |
| Funddatum: | 25.02.2025 |
| Fundgegenstand: | Schlüsselbund (3 Schlüssel + schwarzer Anhänger) |
| Aufbewahrung bis: | 24.08.2025 |
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 24.08.2025 bei uns anzumelden.
Melden sich die Eigentümer innerhalb dieser Fristen nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümer der Sachen.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.
Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte an das:
Amt Tessin
Einwohnermeldeamt
Alter Markt 1
18195 Tessin
Tel. 038205/78124