Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
| Flurneuordnungsverfahren „Kowalz“ | |
| Gemeinde: | Thelkow |
| Landkreis | Rostock |
In Vorbereitung der Aufstellung des Bodenordnungsplanes möchte Ihnen die Flurneuordnungsbehörde (StALU MM Abt. 3) Gelegenheit geben, an der Gestaltung Ihrer Grundstücksgrenzen mitzuwirken.
Ziel der Hofraumverhandlung ist die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse unter Beachtung Ihrer Besitzverhältnisse und Nutzungsbedingungen im Abgleich mit umliegenden Eigentümern.
| Rechtliche Grundlagen: | |
| - | Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) |
| - | Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) |
Ab 08. August 2023 wird die Flurneuordnungsbehörde mit den Hofraumverhandlungen im Flurneuordnungsverfahren „Kowalz“ in den Ortslagen Kowalz und Sophienhof beginnen. Nachfolgend möchten wir Sie über Anliegen und Ablauf dieser Verhandlungen informieren:
Aufforderung zur Teilnahme per individueller Ladung ab dem 10.07.2023
Ansprechpartner: Herr Luppa Tel.: 0385 58867312, Mail: Daniel.Luppa@stalumm.mv-regierung.de
Bitte Termin im Einladungsschreiben beachten!
Teilnehmer, die zum Termin der Hofraumverhandlung verhindert sind, können sich durch Bevollmächtigung einer vertrauten Person vertreten lassen. Ein entsprechendes Formular kann beim StALU MM angefordert werden.
| - | Erfassung der Nutzungsverhältnisse am jeweiligen Hofraum |
| Bsp.: Zäune, Hecken, Mauern u.a., |
| - | Aufsuchen vorhandener und verwertbarer Grenzmarkierungen auf Grundlage von Katasterzahlen, |
| - | Neuordnung der Hofräume durch Markierung von neu verhandelten Hofraumgrenzen - ohne Grenzfeststellung - gemäß § 29 GeoVermG M-V; |
Das Freilegen bekannter Grenzmarkierungen sollte von den Teilnehmern (Eigentümern) nach Möglichkeit vor dem Verhandlungstermin erfolgen!
| Abfrage und Bestätigung zuteilungsrelevanter Informationen: | |
| - | Formulierungen und Kennzeichnung zur Gestaltung des Hofraumes, (Grenzverlauf) |
| - | Begründung / Aufhebung von Rechten zum Grundstück, |
| - | Begründung von erforderlichen Baulasten, |
| - | Abschätzung der voraussichtlichen Veränderung der Hofraumfläche als Mehr- oder Minderausweisung; |
Das beauftragte Vermessungsbüro (ÖbVI Dirk Schönemann aus Stralsund) wird auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse die gekennzeichneten Hofgrundstücke zeitnah mit den dazugehörigen baulichen Anlagen erfassen.
Bitte gewähren Sie den Vermessern freien Zutritt auf Ihr Grundstück!
Nach dem Geoinformations- und Vermessungsgesetz M-V dürfen gesetzte Grenzzeichen nicht entfernt oder in der Lage verändert werden. Jede Veränderung der Grenzzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann als solche geahndet werden.