Immer häufiger erreichen uns Meldungen das Waschbären gesichtet oder sogar gefangen wurden. Aber wie geht es dann weiter?
Der Waschbär gehört zu den invasiven Arten, dass heißt werden sie gefangen müssen sie von dem Eigentümer oder einer beauftragten Person tierschutzgerecht getötet werden. Die Tötung darf nur durch eine Person erfolgen, die nachweislich Kenntnisse zum tierschutzgerechten Töten besitzt.
Achtung, keine Fallen in der Aufzuchtzeit (März bis September) aufstellen!
Weiter Infos finden Sie unter: https://stadt-tessin.eu/aktuelles