Titel Logo
Tessiner Land
Ausgabe 4/2025
Informationen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wichtiger Hinweis an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer: Aufsichtspflicht beachten!

Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran erinnern, dass Hunde außerhalb des eigenen, eingefriedeten Grundstücks nicht unbeaufsichtigt frei umherlaufen dürfen.

Gemäß den geltenden tierschutz- und ordnungsrechtlichen Bestimmungen ist es untersagt, Hunde außerhalb des eigenen, eingefriedeten Grundstücks ohne geeignete Aufsicht oder Anleinung laufen zu lassen. Dies dient nicht nur dem Schutz anderer Menschen, Tiere und des Straßenverkehrs, sondern auch der Sicherheit des Hundes selbst.

Unsere Bitte an Sie:

Führen Sie Ihren Hund an der Leine, wenn Sie sich außerhalb Ihres eingefriedeten Grundstücks befinden.

Achten Sie darauf, dass Ihr Hund unter Kontrolle ist - auch im Freilaufbereich.

Respektieren Sie andere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie deren Sicherheitsgefühl.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander!

Amt für Ordnung und Soziales