Die Pflege der Baumscheiben gehört zur Straßenreinigungspflicht dazu (Straßenreinigungssatzung der Stadt Tessin §2 Abs. 1 b).
Grundsätzlich ist die Bepflanzung einzelner Straßenbaumscheiben durch Anwohner oder Gewerbetreibende möglich. Dabei bitten wir jedoch folgende Hinweise zu beachten:
eine Bodenbearbeitung darf nur oberflächlich bis in eine Tiefe von maximal 10 cm erfolgen (Schutz der Baumwurzeln)
Baumscheibeneinfassungen jeder Art sind nicht erlaubt (Stolpergefahr, Stadtgestaltung)
die Pflanzung von Blumenzwiebeln, Stauden und Sommerblumen ist unproblematisch, wenn bei der Artenwahl beachtet wird, dass eine Endwuchshöhe von 70 cm nicht überschritten wird (Verkehrssicherheit, freie Sicht)
ein geringer Radius um den Stamm ist generell von Pflanzen freizuhalten (Pflegemaßnahmen der Bäume durch den Bauhof, Baumkontrolle)
wenn Sie die Baumscheiben bepflanzen, ist durch Sie die Pflege der Pflanzen zu gewährleisten
sollte eine Pflege nicht mehr möglich oder gewünscht sein, sind die Pflanzen durch den Straßenreinigungspflichtigen zu beräumen
die Blumenstadt behält sich vor, im begründeten Einzelfall ohne Rücksprache mit dem Anlieger in die Bepflanzungen einzugreifen oder diese komplett zu beräumen (Sicherheit, Baumfällung, Neupflanzung)
empfehlenswert ist eine Gestaltung mit naturnahen/ organischen Materialien
Ziel ist es, unsere Straßen gemeinsam sauber und ordentlich zu halten und dabei die korrekte Pflege der Bäume zu gewährleisten.
Vielen Dank.