Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Blumenstadt Tessin vom 08.07.2025 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher | auf | |
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| EUR | EUR | |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 17.652.400 | 17.939.400 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 16.155.800 | 16.340.200 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | 1.496.600 | 1.599.200 | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 12.840.700 | 13.127.700 |
|
| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen | 14.967.300 | 15.131.400 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | - 2.126.600 | - 2.003.700 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 7.128.200 | 7.128.200 |
|
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 1.451.700 | 3.172.700 |
|
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 5.676.500 | 3.955.500 |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.100.000 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
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| (Grundsteuer A) auf | 290 v.H. |
| b) | für die Grundstücke | |
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| (Grundsteuer B) auf | 300 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 300 v.H. | |
- entfällt –
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt — statt bisher 114,540 Vollzeitäquivalente (VzÄ)
— nunmehr 117,306 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden innerhalb eines Teilhaushaltes nach § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 2. | Gemäß § 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Aufwendungen und ordentliche Auszahlungen für übertragbar erklärt. |
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt | ||
| das Ergebnis zum 31.Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 4.620.858 EUR |
|
| auf voraussichtlich | 4.723.458 EUR |
| 2. | zum Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 1.490.622 EUR |
|
| auf nunmehr | 1.613.522 EUR |
| 3. | zum Eigenkapital | ||
| der Stand des Eigenkapitals zum 31.Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 22.643.909,58 EUR |
|
| auf nunmehr | 22.746.509,58 EUR |
Tessin, den 09.07.2025
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß §§ 47 Absatz 2, 48 Absatz 1 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.07.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
| vom 21.07.2025 | bis 01.08.2025 |
zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Tessin
im Bürger- und Verwaltungshaus, in den Räumen der Kämmerei, öffentlich aus.