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Tessiner Land
Ausgabe 4/2026
Informationen aus dem Rathaus
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Begrüßungsgeld für Neugeborene der Blumenstadt Tessin

Seit vielen Jahren gewährt die Blumenstadt Tessin ein Begrüßungsgeld für Neugeborene der Stadt in Höhe von 200,00 Euro. Bisher konnte die finanzielle Leistung im Bereich Kindertagesstätten der Stadtverwaltung beantragt werden. Da die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ausschließlich auf Grundlage der Daten des Melderegisters erfolgt ist nun mit Beschluss der Stadtvertretung das Einwohnermeldeamt für die Abwicklung der Zahlung zuständig. Die Antragstellung kann vor Ort papierlos gegen Vorlage der Geburtsurkunde im Original erfolgen. Die Antragstellung kann aber auch nach wie vor schriftlich per Brief oder E-Mail unter Verwendung des online zur Verfügung stehenden Antragsformulars erfolgen. Dann muss die Geburtsurkunde in Kopie mitgereicht werden. Neu geregelt ist auch, dass das Begrüßungsgeld grundsätzlich von jedem sorgeberechtigten Elternteil einmalig für das Neugeborene beantragt werden kann.