Die Zahl der Drohnen in Privathaushalten ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Laut dem Portal statista.com gab es in deutschen Privathaushalten im Juli 2023 rund 359.000 Drohnen. Häufig sind diese Drohnen mit einer Kamera und / oder einem Mikrofon ausgestattet. Für den Betrieb von Drohnen sind einige gesetzliche Regelungen zu beachten. Drohnen in Privathaushalten gehören in der Regel zur sogenannten „offenen Kategorie“ (Drohnen unter 25 kg Gesamtmasse).
Um eine Drohne zu betreiben, müssen Sie den EU-Kompetenznachweis A1/A3 vorweisen sofern die Startmasse der Drohne nicht weniger als 250 g beträgt. Den Kompetenznachweis erhalten Sie nach einem bestandenen Theorietest auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes. In der Unterkategorie A2 ist zusätzlich ein Fernpilotenzeugnis erforderlich.
Sofern die Drohne mit einem Sensor (z. B. Kamera oder Mikrofon) ausgestattet ist und nicht nach EU-Vorgaben als Spielzeug zertifiziert ist oder mehr als 250 g wiegt, müssen Sie sich zusätzlich beim Luftfahr-Bundesamt als Betreiber registrieren. Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (www.lba.de). Nach der Registrierung erhalten Sie eine elektronische Identifikationsnummer, welche zur Identifizierung auf der Drohne angebracht werden muss.
Eine Haftpflichtversicherung des Drohnenbetreibenden ist ebenfalls notwendig. In der Regel ist dies bereits mit der allgemeinen Haftpflichtversicherung abgedeckt. Jedoch sollten Sie sich zuvor informieren, ob in Ihrer Haftpflichtversicherung Drohnen ebenfalls eingeschlossen sind.
Nicht überall darf der Betreibende mit einer Drohne fliegen. Grundsätzlich ist die Benutzung des Luftraums durch Drohnen frei. In sogenannten „geografischen Gebieten“ ist der Einsatz einer Drohne jedoch grundsätzlich nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich. Geografische Gebiete sind u. a. Wohngrundstücke, Anlagen der kritischen Infrastruktur, Badestrände, Naturschutzgebiete, Unfall- oder Einsatzorte, Flughäfen oder Flugplätze. Der Einflug in geografische Gebiete ist aber z. B. durch entsprechende Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde möglich. Zuständig ist die Landesluftfahrtbehörde abhängig vom Flugort. Auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (www.dipul.de) erhalten Sie noch einmal alle Informationen zu den Regelungen zum Betreiben von Drohnen und finden eine Karte (Map-Tool) mit Informationen, wo sich geografische Gebiete befinden.