Ein Rattenbefall ist in Deutschland meldepflichtig, da Ratten als Gesundheitsschädlinge gelten und Krankheiten übertragen können. Sie müssen den Befall oder Verdacht auf Ratten bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt, meist dem Ordnungs- oder Gesundheitsamt, melden, insbesondere bei mehreren Tieren, Kot oder Bauten. Einzelne Sichtungen sind nicht meldepflichtig, aber ein größerer Befall ist umgehend der Behörde mitzuteilen.
Ein umfassender Leitfaden zur Rattenprävention beinhaltet das Beseitigen von Futterquellen (z.B. offene Tiernahrung, Essensreste in Kompost und Mülltonnen), das Bieten von Schutz vor Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten (z.B. Gerümpel beseitigen, Sträucher kürzen, Gebäude abdichten) und die Sauberkeit des Grundstücks (z.B. Gräben und Grünflächen reinigen). Die Abfälle sollten in rattensicheren Behältern gelagert und entsorgt werden, und Tierfutter muss sicher und unzugänglich aufbewahrt werden.
Ergänzende Angaben zum Umgang in Bezug auf Ratten und die Meldepflicht sowie zur Prävention finden Sie auf der Homepage der Blumenstadt Tessin.