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Tessiner Land
Ausgabe 5/2025
Schul- und Kitanachrichten
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Anmeldung der Kinder zum Schulbesuch Schuljahr 2026/2027

Sehr geehrte Eltern,

gemäß § 43 Absatz 1 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15.05.1996, geändert durch das Gesetz vom 24.01.1997, beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres die Schulpflicht.

Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.

Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 10. August 2009 ist der Anmeldetermin vor dem 31. Oktober des Vorjahres festzulegen.

Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt ab sofort bis zum 31.10.2025 im Sekretariat unserer Schule. Melden Sie sich hierzu bitte vorher telefonisch unter der Telefonnummer 038205/13323 im Sekretariat an bzw. nutzen Sie unseren Briefkasten.

Örtlich zuständig ist die Grundschule, in deren Einzugsbereich das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Einzugsbereich der Regionalen Schule mit Grundschule „Anne Frank“ Tessin umfasst folgende Gemeinden mit Ortsteilen: Tessin, Cammin, Gnewitz, Grammow, Nustrow, Selpin, Stubbendorf, Thelkow und Zarnewanz.

Der Anmeldung sind eine Kopie die Geburtsurkunde des Kindes oder des Familienstammbuches sowie eine Kopie der Personalausweise der Erziehungsberechtigen/Sorgeberechtigten beizulegen.

Mit freundlichen Grüßen