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Tessiner Land
Ausgabe 6/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Ordnungsamt, Meldeamt, Standesamt

Gesucht werden interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt einer Schiedsperson übernehmen möchten und sich für die Amtsperiode 2024 bis 2029 zur Wahl stellen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Schiedsperson und ihre Stellvertreter werden von dem Amtsausschuss gewählt. Voraussetzung für dieses Ehrenamt ist, dass die Schiedsperson gemäß § 4 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG M-V) nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein muss. Sie muss das Wahlrecht besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz im Amt Tessin haben.

Die Schiedsperson hat insbesondere die Aufgabe zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Haben Sie Interesse?

Senden Sie eine formlose Bewerbung bis zum 29. März 2024 an

Amt Tessin

Ordnung & Soziales

Alter Markt 1

18195 Tessin

oder per E-Mail an info@tessin.de.

Amt für Ordnung und Soziales