Folgende Sache wurde am 27.06.2023 als Fund gemeldet:
Fundnummer: 04/2023
Funddatum: 27.06.2023
Fundgegenstand: schwarze Lesebrille
Aufbewahrung bis: 26.12.2023
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 26.12.2023 bei uns anzumelden.
Folgende Sache wurde am 24.08.2023 als Fund gemeldet:
Fundnummer: 05/2023
Funddatum: 22.08.2023
Fundgegenstand: dunkelblaue Kinderjacke,Größe: 98 cm, Motiv: Paw Patrol
Aufbewahrung bis: 23.02.2024
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 23.02.2024 bei uns anzumelden.
Folgende Sache wurde am 28.08.2023 als Fund gemeldet:
Fundnummer: 06/2023
Funddatum: 28.08.2023
Fundgegenstand: Schlüsselbund von Bike Market 24 und 2 Schlüssel
Aufbewahrung bis: 27.02.2024
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 27.02.2024 bei uns anzumelden.
Folgende Sache wurde am 07.09.2023 als Fund gemeldet:
Fundnummer: 07/2023
Funddatum: 07.09.2023
Fundgegenstand: Ohranhänger in silber
Aufbewahrung bis: 06.03.2024
Der Eigentümer der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein Recht am Eigentum bis zum 06.03.2024 bei uns anzumelden.
Melden sich die Eigentümer innerhalb dieser Fristen nicht, so hat der Finder / die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Wird dieses Recht vom Finder / von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundorts selbst Eigentümer der Sachen.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt, wenden Sie sich bitte an das:
Amt Tessin
Einwohnermeldeamt
Alter Markt 1
18195 Tessin
Tel. 038205/78124