Die in den Vorjahren zugestellten Dauerbescheide bzw. die dazugehörigen Änderungsbescheide zur Hundesteuer behalten für alle Steuerschuldner weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Fälligkeitstermine entnehmen Sie bitte dem letzten Hundesteuerbescheid.
Sollten sich die Berechnungsgrundlagen für die Hundesteuer ändern, wird ein neuer Bescheid erstellt.
Mit dem Tage des Fristablaufs der öffentlichen Bekanntmachung dieser Hundesteuerfestsetzung treten für den Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihm an diesem Tag ein schriftlicher Hundesteuerbescheid zugegangen wäre.
Die Hundesteuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Blumenstadt Tessin
Der Bürgermeister
Alter Markt 1
18195 Tessin
einzulegen.