Zum 01.01.2025 muss die Grundsteuerreform in Deutschland umgesetzt werden. Die Neubewertung aller Grundstücke im Amtsbereich wurde durch das Finanzamt Ribnitz-Damgarten bearbeitet. Mittlerweile sind mehr als 97 % der Fälle Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erstellt. Eine hundertprozentige Erledigung der Fälle dürfte nach Einschätzung des Finanzamtes nicht realistisch sein, da dem Finanzamt in einer Vielzahl von Fällen schlichtweg die aktuellen Eigentümer nicht bekannt sind bzw. – auch unter Rückgriff auf das Grundbuch – nicht ermittelt werden können.
Wichtig!
Grundsteuerbescheide, die vor dem 01. Januar 2025 erlassen wurden, werden kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben, soweit sie auf Grundlage des alten Rechts erlassen worden sind (§ 266 Bewertungsgesetz).
Für das Kalenderjahr 2025 werden neue Bescheide über Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Wasser- und Bodenverbandsgebühren) erlassen.
Steuerschuldner, die einen Dauerauftrag zur Entrichtung der Grundbesitzabgaben erteilt haben, sollten bitte daran denken, diesen entsprechend zu ändern.
Auf Grund des hohen Arbeitsaufkommens bei der Umsetzung der Grundsteuerreform kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung der neuen Bescheide über Grundbesitzabgaben kommen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.
Ist eine neue Festsetzung noch nicht erfolgt, hat der Steuerschuldner gleichwohl bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten (§ 29 Grundsteuergesetz).
Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Grundsteuermessbescheid) vom Finanzamt können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheids, nicht auch durch Anfech-tung eines davon abhängigen Bescheids (Folgebescheid) angegriffen werden. Aus diesem Grund ist ein Einspruch gegen Grundlagenbescheide beim zuständigen Finanzamt einzureichen und nicht bei der Gemeinde bzw. der Blumenstadt Tessin.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Züge gerne zur Verfügung.
Telefon: 038205 / 781-32
E-Mail: birgit.zuege@tessin.de