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Tessiner Land
Ausgabe 6/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Information zur Abschaffung des Kinderreisepasses und Erhöhung der Grundgebühr für den Reisepass

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Kinderreisepässe seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen.

Bereits ausgestellte, verlängerte oder aktualisierte Kinderreisepässe können bis zum Ende der erteilten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokument für Kinder (ab Säuglingsalter) kommt ein Personalausweis in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind.

Werden Reisen außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Des Weiteren möchte ich Sie über die Erhöhung der Grundgebühr für den Reisepass informieren.

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 € (vorher 60,00 €), die Zuschläge für 48 Seiten (statt regulär 32 Seiten) oder Express-Bestellungen bleiben unverändert.

Die Gebühren für Personen unter 24 Jahren bleiben ebenfalls unverändert.

Der Personalausweis für unter 24 Jährige kostet weiterhin 22,80 € und der Reisepass 37,50 €. Beide Dokumente besitzen eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Einwohnermeldeamt