Sehr geehrte Jagdgenossen,
am Freitag, den 06.02.2026 um 19:00 Uhr sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Selpin in den Gemeinderaum Selpin recht herzlich zur ordentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Anträge auf Änderung der Tagesordnung |
| 4. | Tätigkeitsbericht des Jagdvorstehers und Protokollnachschau der Jagdversammlung vom 14.02.2025 |
| 5. | Bericht des Kassenwarts |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer |
| 7. | Wahl der Kassenprüfer für 2027 |
| 8. | Entlastung des Vorstandes |
| 9. | Information zum Neuzuschnitt der Pachtbögen ab dem 01.04.2027 |
| 10. | Beschluss über die Verfahrensregelung zur Neuverpachtung der Pachtbögen ab 01.04.2027 |
| 11. | Diskussion zur Verwendung der Jagdpachteinnahmen |
| 12. | Sonstiges, Wünsche, Anträge |
| 13. | Schlusswort und gemeinsames „Schüsseltreiben“ |
Mitglieder der Jagdgenossenschaft Selpin sind alle Eigentümer von bejagdbaren Grundstücken im Bereich der Gemeinde Selpin, sofern ihre Grundstücke nicht wegen der Grundstücksgröße von mehr als 75 ha einen Eigenjagdbezirk bilden.
(Satzung Jagdgenossenschaft Selpin § 2 (1))
Jeder Jagdgenosse kann sich bei der Jagdversammlung durch ein volljähriges
Familienmitglied (Ehemann, Ehefrau, Vater, Mutter, Tochter, Sohn, Enkel, Enkelin) ohne Vollmacht oder durch einen anderen Jagdgenossen (mit Vollmacht) vertreten lassen.
(Satzung Jagdgenossenschaft Selpin § 7 (4))
Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung schriftlich zu erteilen.
Vor Teilnahme an der ordentlichen Jagdversammlung sind alle Jagdgenossen angehalten, um ihre Mitgliedsrechte wahrnehmen zu können, Veränderungen an den Grundstücksflächen unter Vorlage eines Grundbuchauszuges beim Jagdvorsteher anzuzeigen. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass das Jagdkataster immer auf den aktuellen Stand ist.