Für alle Abgabenpflichtigen wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBI. 2024 | Nr. 387), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die in den Vorjahren zugestellten Dauerbescheide bzw. die dazugehörigen Änderungsbescheide behalten für alle Abgabenpflichtigen somit ihre Gültigkeit.
Diese Regelung gilt entsprechend auch für die Hundesteuer.
Die Fälligkeitstermine entnehmen Sie bitte dem letzten Grundbesitzabgabenbescheid.
Sollten sich die Berechnungsgrundlagen für eine erhobene Abgabe ändern, wird ein neuer Bescheid erteilt.
Mit dem Tage des Fristablaufs der öffentlichen Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzungen treten für den Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihm an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.
Die Abgabenfestsetzungen können innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Blumenstadt Tessin
Der Bürgermeister
Alter Markt 1
18195 Tessin
einzulegen.