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Wusterhausener InfoPost
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die Veröffentlichung und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Solarpark Brunn“

der Gemeinde Wusterhausen/Dosse im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse in der öffentlichen Sitzung am 30.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Brunn“ der Gemeinde Wusterhausen/Dosse (Stand August 2025) beschlossen, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht gebilligt und bestimmt, die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verwenden.

Der Gesamtgeltungsbereich des Bebauungsplanes unterteilt sich in den ca. 29,1 ha großen Teilgeltungsbereich Nord mit den Flurstücken 21/1, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104 und 106 sowie jeweils teilweise 4/1, 4/2, 21/1, 82 und 105, Flur 4 der Gemarkung Brunn und den ca. 22,5 ha großen Teilgeltungsbereich Süd mit den Flurstücken 126, 127. 128, 129 sowie 125 teilweise in der Flur 1 und 153 und 154 in der Flur 4, sodass sich eine Gesamtfläche des Plangebietes von insgesamt ca. 51,6 ha ergibt. Der Gesamtgeltungsbereich ist bisher ein nach § 35 BauGB zu bewertender Außenbereich und im Flächennutzungsplan der Gemeinde Wusterhausen/Dosse als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Die Lage des Plangebietes ist dem untenstehenden Lageplan zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Brunn“ möchte die Gemeinde Wusterhausen/Dosse östlich der Ortslage Brunn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer PV-Freiflächenanlage schaffen. Planungsziel ist die Festsetzung von sonstigen Sondergebieten gemäß § 11 BauNVO.

Der Planentwurf mit Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die Zwischenabwägung mit den vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB werden im Zeitraum vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Wusterhausen/Dosse http://www.wusterhausen.de/ unter der Rubrik Verwaltung/Bauleitplanung/Bauleitplanungen im Aufstellungsverfahren - Bekanntmachungen veröffentlicht. Des Weiteren werden die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung auch über das zentrale Landesportal für die Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Bauleitplanung im Land Brandenburg unter der Internetadresse http://blp.brandenburg.de zugänglich gemacht.

Die Planunterlagen liegen zusätzlich von Montag, den 10.11.2025 bis einschließlich Freitag, den 12.12.2025 in der Verwaltung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Zimmer 2.20, Am Markt 1 in 16868 Wusterhausen/Dosse zu folgenden Zeiten

Montag und Donnerstag

08.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag

08.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag

08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht bereit. Darüber hinaus können weitere Termine zur Einsichtnahme telefonisch unter der Telefonnummer 033979/877-39 oder per E-Mail an berndt@wusterhausen.de vereinbart werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: kontakt@wusterhausen.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind postalisch an die Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1 in 16868 Wusterhausen/Dosse zu richten oder per Telefax an die Faxnummer 033979/877-40 zu senden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichtes sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu nachfolgenden Themen verfügbar und liegen mit aus.

Wusterhausen/Dosse, den 14.10.2025

Philipp Schulz

Bürgermeister

Lageplan zum Bebauungsplan „Solarpark Brunn“ der Gemeinde Wusterhausen/Dosse