Nach Auswertung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse in der öffentlichen Sitzung am 30.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Brunn“ der Gemeinde Wusterhausen/Dosse (Stand August 2025) beschlossen, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht gebilligt und bestimmt, die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verwenden.
Der Gesamtgeltungsbereich des Bebauungsplanes unterteilt sich in den ca. 29,1 ha großen Teilgeltungsbereich Nord mit den Flurstücken 21/1, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104 und 106 sowie jeweils teilweise 4/1, 4/2, 21/1, 82 und 105, Flur 4 der Gemarkung Brunn und den ca. 22,5 ha großen Teilgeltungsbereich Süd mit den Flurstücken 126, 127. 128, 129 sowie 125 teilweise in der Flur 1 und 153 und 154 in der Flur 4, sodass sich eine Gesamtfläche des Plangebietes von insgesamt ca. 51,6 ha ergibt. Der Gesamtgeltungsbereich ist bisher ein nach § 35 BauGB zu bewertender Außenbereich und im Flächennutzungsplan der Gemeinde Wusterhausen/Dosse als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Die Lage des Plangebietes ist dem untenstehenden Lageplan zu entnehmen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Brunn“ möchte die Gemeinde Wusterhausen/Dosse östlich der Ortslage Brunn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer PV-Freiflächenanlage schaffen. Planungsziel ist die Festsetzung von sonstigen Sondergebieten gemäß § 11 BauNVO.
Der Planentwurf mit Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die Zwischenabwägung mit den vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB werden im Zeitraum vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Wusterhausen/Dosse http://www.wusterhausen.de/ unter der Rubrik Verwaltung/Bauleitplanung/Bauleitplanungen im Aufstellungsverfahren - Bekanntmachungen veröffentlicht. Des Weiteren werden die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung auch über das zentrale Landesportal für die Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Bauleitplanung im Land Brandenburg unter der Internetadresse http://blp.brandenburg.de zugänglich gemacht.
Die Planunterlagen liegen zusätzlich von Montag, den 10.11.2025 bis einschließlich Freitag, den 12.12.2025 in der Verwaltung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Zimmer 2.20, Am Markt 1 in 16868 Wusterhausen/Dosse zu folgenden Zeiten
| Montag und Donnerstag | 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch und Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht bereit. Darüber hinaus können weitere Termine zur Einsichtnahme telefonisch unter der Telefonnummer 033979/877-39 oder per E-Mail an berndt@wusterhausen.de vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: kontakt@wusterhausen.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind postalisch an die Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1 in 16868 Wusterhausen/Dosse zu richten oder per Telefax an die Faxnummer 033979/877-40 zu senden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichtes sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu nachfolgenden Themen verfügbar und liegen mit aus.
| 1. | Im Umweltbericht als eigenständiger Teil der Begründung wird Folgendes dargelegt: Beschreibung des Bestandes anhand der Schutzgüter und Bewertung zu erwartender Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: |
| Schutzgüter Fläche und Boden: | - Unzerschnittene Kulturlandschaft mit geringen Vorbelastungen |
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| - Angaben zu Bodenverhältnissen |
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| - Belastung durch intensive Landwirtschaft (Bodenbearbeitung, Düngung, Pestizideinsatz) |
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| - geringe Inanspruchnahme durch PV-Planung (geringe Gesamtversiegelung des Plangebiets, reversibel), keine erheblichen Beeinträchtigungen der Bodenfunktion |
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| - Regenerationsmöglichkeit des Bodens bei Vorhabenrealisierung- Anlage von extensiv genutztem Grünland (Frischwiesen) als Kompensationsmaßnahme |
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| - Vermeidungsmaßnahme V1 (Hinweise zur Versiegelung) |
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| - Vermeidungsmaßnahme V2, V5 (Hinweise zum Bodenschutz und Umgang mit Schadstoffen) |
| Schutzgut Wasser: | - kein Überschwemmungs-, Trinkwasserschutz- und Heilquellenschutzgebiet |
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| - Oberflächengewässer (Graben) im Teilgeltungsbereich Nord, weitere Oberflächengewässer (Gräben und Feldsölle) außerhalb des Geltungsbereichs |
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| - Liegt zum Teil in einem Gebiet mit zu hoher Nitratbelastung- allgemeine Bedeutung hinsichtlich der grundwasserbezogenen Wert- und Funktionselemente |
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| - Auswirkungen der Planung auf Gewässerqualität und Grundwasserneubildung (geringe bis keine Auswirkungen) |
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| - Vermeidungsmaßnahme V3, V5 (Hinweise zum Grundwasserschutz und Umgang mit Schadstoffen) |
| Schutzgüter Klima und Luft: | - klimatische Ausgangssituation (gering belastet) |
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| - keine besondere lufthygienische Ausgleichsfunktion |
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| - geringe mikroklimatischen Veränderungen bei Realisierung des Vorhabens |
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| - CO2- Einsparung durch Planung |
| Schutzgüter Pflanzen, Biotope | - geringes Artenspektrum im Plangebiet, geprägt durch Intensiv-Landwirtschaft |
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| - Randbereiche deutlich artenreicher durch Gehölzstrukturen und Gräben- Wald- und Gehölzstrukturen bleiben bestehen |
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| - Auswirkungen der Planänderung auf Arten und Biotope gering, da ausschließlich Intensiv-Acker für Bebauung vorgesehen |
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| - Schaffung neuer Grünstrukturen |
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| - Anlage von extensiv genutzten Grünflächen (Frischwiesen)- Vermeidungsmaßnahme V6, V7 (Baumschutz und Biotopschutz) |
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| - Vermeidungsmaßnahme V9 (Abgrenzung Baubereiche) |
| Schutzgut Tiere | - Angaben zu vorhandenen Tierarten (ubiquitäre Arten); diverse Brutvögel und verschiedene Amphibien kartiert |
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| - gering differenzierte Lebensräume im Plangebiet, Belastung durch Intensiv-Landwirtschaft |
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| - kein Habitatpotenzial für Reptilien |
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| - vorwiegend baubedingte Beeinträchtigungen |
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| - Wildkorridore |
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| - Vermeidungsmaßnahme V8 (Gewährung Kleintierdurchlässigkeit) |
| Schutzgut biologische Vielfalt | - geringe Artenvielfalt, vorw. Offen- und Halboffenlandarten |
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| - Vorbelastung durch Intensiv-Landwirtschaft (Bodenbearbeitung, Düngung, Pestizideinsatz) |
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| - keine Beeinträchtigung, Erhalt bzw. Aufwertung der vorhandenen Biodiversität u.a. durch Hecken und Blühwiesen |
| Schutzgut Landschaftsbild: | - Beschreibung des Landschaftsbildes im und um das Plangebiet (reichhaltig gegliederte Landschaft durch Hecken, Baumreihen und Alleen) |
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| - Im Plangebiet überwiegend gleichförmige Landschaftselemente (Intensivacker) |
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| - Vorbelastungen durch Freileitungen und den östlich liegenden "Windpark Kantow" |
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| - Neuanlage und Entwicklung einer Laubstrauchhecke als Sichtschutz- Vermeidungsmaßnahme V9 (Abgrenzung Baubereiche) |
| Schutzgut Mensch: | - Ausgangssituation hinsichtlich Siedlungen und Erholungsnutzung (Wander- und Reitwege) |
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| - Wohnbebauung ca. 650 m (Brunn) und ca. 400 m (Trieplatz, Heilbrunn) entfernt |
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| - Beschreibung der Auswirkungen der Planänderung durch Geräusche, Licht, elektromagnetische Felder, Brandgefahr, Unfallrisiko (keine relevanten Auswirkungen und Risiken) |
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| - Vermeidungsmaßnahme V4 (Begrenzung von Schall-, Schadstoff- und Lichtemissionen) |
| Schutzgut Kultur-/Sachgüter | - Angaben zu Bodendenkmalen und Baudenkmalen |
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| - Bodendenkmal "Siedlung Ur- und Frühgeschichte" im Plangebiet |
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| - keine großflächigen Eingriffe- Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmal und -vermutungsflächen |
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| - Vermeidungsmaßnahme V10 (Umgang mit Bodendenkmalen und archäologischen Funden) |
| 2. Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange | |
| Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB | Hinweise zur/zum: |
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| - Immissionsschutz (Schall, Blendwirkung) |
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| - Gewässerschutz, -unterhaltung |
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| - umliegenden Waldflächen |
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| - Landschaftsbild |
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| - Boden- und Grundwasserschutz |
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| - Altlasten im Baufeld 3 |
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| - Artenschutz, hier insbesondere Avifauna |
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| - Biotopschutz (Kleingewässer am Rand Teilbereich Nord, Gehölzsaum an Gewässern Teilbereich Süd) |
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| - Alleenschutz im Teilbereich Süd |
| 3. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit | |
| Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB | Hinweise zur/zum: |
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| - Landschaftsbild, hier (ehemaliges) Vorbehaltsgebiet "Historisch bedeutsame Kulturlandschaft" Nr. 6 "Kyritzer Seenrinne / mittleres Dosse-Jäglitztal" |
| 4. Gutachterliche Informationen | |
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| - Ergebnisbericht der faunistischen Kartierungen der Artengruppen Brutvögel und Amphibien, erstellt durch das Büro NaturPur, Dipl.- Ing. (FH) Naturschutz und Landschaftsplanung Andreas Pschorn, Sorsele (Schweden) 2024 |
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| - Analyse des Habitatpotenzials für Lurche (Amphibia) und Reptilien (Reptilia) im Umfeld der geplanten PVA Brunn, Kurzbericht, erstellt durch das Büro NaturPur, Dipl.- Ing. (FH) Naturschutz und Landschaftsplanung Andreas Pschorn, Sorsele (Schweden) 2024 |
Wusterhausen/Dosse, den 14.10.2025
Philipp Schulz
Bürgermeister