Nach Auswertung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse in der öffentlichen Sitzung am 30.09.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Camping- und Wochenendhausplatz Seestraße“ in der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, OT Stadt Wusterhausen/Dosse (Stand August 2025) beschlossen, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht gebilligt und bestimmt, die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verwenden.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans „Camping- und Wochenendhausplatz Seestraße“ ist die Neuordnung der auf dem Gelände des Campingplatzes Wusterhausen vorhandenen Formen der Erholungsnutzungen, um diese an die bauordnungsrechtlichen Bedarfe anzupassen und für die Zukunft zu sichern. Weiterhin ist eine moderate Weiterentwicklung der für den Betrieb des Campingplatzes notwendigen Angebote und Nutzungen Planungsziel, um den Fortbestand des Betriebes des Campingplatzes als touristisches Angebot in Wusterhausen/Dosse zu sichern.
Das Plangebiet befindet sich im Norden des Ortsteils Stadt Wusterhausen/Dosse, westlich der Seestraße und nördlich des Eichhörnchenwegs sowie westlich des Klempowsees. Das ca. 10 ha große Plangebiet umfasst in der Flur 6 der Gemarkung Wusterhausen/Dosse folgende Flurstücke vollständig oder teilweise: 23, 25/1, 26, 41, 57/2, 58, 873, 879-888, 890-900, 904, 906, 909, 910, 985 und 986. Die Lage des Plangebietes ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Zur Umsetzung der Planungsziele wird das Plangebiet neu geordnet, indem gemäß § 10 BauNVO sieben Sondergebiete, die der Erholung dienen, mit jeweils unterschiedlichen Zweckbestimmungen basierend auf der bereits vorhandenen Eigenart des Gebiets festgesetzt werden.
Mit der Festsetzung einer uferparallelen Waldfläche, überlagert mit einer Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (SPE) wird dem gesetzlichen Biotop- und Gehölzschutz Rechnung getragen. Die Festsetzung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Zeltplatz“ bedingt eine Nutzungsextensivierung gegenüber der bisherigen Campingplatznutzung im Bereich der 50 m Uferschutzzone. Die Festsetzung trägt dem gesetzlichen Uferschutz Rechnung.
Im Nordosten des Plangebietes wird eine kleine Fläche als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, da sich hier an der Seestraße regelhaft ein Wohnhaus mit Gartengrundstück befindet. Zusätzlich soll im Südwesten für ein privates Wochenendhausgrundstück mit einem bestehenden Wochenendhaus, welches an den Campingplatz angrenzt, die Erschließung geregelt werden, da dieses Grundstück bisher nur über den Campingplatz erreichbar ist und keinen Anschluss an eine öffentliche Verkehrsfläche hat und somit bisher öffentlich-rechtlich unterschlossen ist.
Der Planentwurf mit Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie die Zwischenabwägung mit den vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB werden im Zeitraum vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Wusterhausen/Dosse http://www.wusterhausen.de/ unter der Rubrik Verwaltung/Bauleitplanung/Bauleitplanungen im Aufstellungsverfahren - Bekanntmachungen veröffentlicht. Des Weiteren werden die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung auch über das zentrale Landesportal für die Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Bauleitplanung im Land Brandenburg unter der Internetadresse http://blp.brandenburg.de zugänglich gemacht.
Die Planunterlagen liegen zusätzlich von Montag, den 10.11.2025 bis einschließlich Freitag, den 12.12.2025 in der Verwaltung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Zimmer 2.20, Am Markt 1 in 16868 Wusterhausen/Dosse zu folgenden Zeiten
| Montag und Donnerstag | 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch und Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht bereit. Darüber hinaus können weitere Termine zur Einsichtnahme telefonisch unter der Telefonnummer 033979/877-39 oder per E-Mail an berndt@wusterhausen.de vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: kontakt@wusterhausen.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind postalisch an die Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1 in 16868 Wusterhausen/Dosse zu richten oder per Telefax an die Faxnummer 033979/877-40 zu senden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichtes sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu nachfolgenden Themen verfügbar und liegen mit aus.
| 1. | Im Umweltbericht als eigenständiger Teil der Begründung wird Folgendes dargelegt: Beschreibung des Bestandes anhand der Schutzgüter und Bewertung zu erwartender Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen: |
| Schutzgut Pflanzen und Biotope | Beschreibung des Plangebietes und seiner Umgebung sowie der Biotop- und Nutzungsstruktur. |
| Schutzgüter Mensch und Orts- und Landschaftsbild | - umfassende Erhaltungsgebote für die Bestandsgehölze |
| - ggf. Ausgleichsmaßnahmen für punktuellen Gehölzverlust (Ersatzpflanzungen) |
| - Sicherung des Uferbereichs und der Ufervegetation mittels Festsetzung einer Fläche für Wald mit überlagernder SPE-Funktion |
| - Nutzungsextensivierung innerhalb der 50 m Uferschutzzone (Festsetzung Grünfläche) |
| Schutzgut Fauna / Artenschutz | Einschätzung der Habitatpotentiale für die planungsrelevanten Artengruppen Brotvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien. |
| Ausschluss artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG unter folgenden Voraussetzungen |
| - umfassende Erhaltungsgebote für die Bestandsgehölz |
| - Sicherung des Uferbereichs und der Ufervegetation |
| - Festlegung von Bauzeitenregelungen |
| Schutzgüter Boden / Fläche | - ausgleichspflichtiger Eingriff durch zulässige Versiegelung (Ausgleich durch Anpflanzgebote) |
| - Nutzungsextensivierung und Ausschluss einer baulichen Entwicklung innerhalb der 50 m Uferschutzzone |
| Schutzgut Wasser | Beschreibung der Grundwasser- und Oberflächenwassersituation; |
| Auseinandersetzung mit |
| - dem Bauverbot an Gewässem gemäß § 61 BNatSchG |
| - den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie für den Klempowsee |
| - dem Hochwasserschutz |
| Schutzgut Klima/Luft | Die bestandsorientierte Planung bedingt keine Veränderung der klimatischen Verhältnisse |
| Kultur- und Sachgüter | die Belange des Denkmalschutzes sind von der Planung nicht betroffen |
| Schutzgebiete | Betroffenheit des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Kyritzer Seenkette". |
| Antrag auf Zustimmung zur Bauleitplanung im LSG an das zuständige Ministerium (MLUK) wurde gestellt. |
| 2. Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange | |
| Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB | Hinweise zur/zum: |
| - Landschaftsschutzgebiet „Kyritzer Seenkette“ |
| - Waldfläche am Seeufer |
| - Biotopschutz Seeufer |
| - 50 m Bauverbotszone an Gewässern |
| - Klempowsee als ein nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) be-richtspflichtiges oberirdisches Gewässer |
| - Hochwasserschutz |
| - Umgang mit dem Gehölzbestand |
| - Untersuchungsbedarf Artenschutz |
| - Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung |
| 3. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit | |
| Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB | keine umweltrelevanten Hinweise |
| 4. Gutachterliche Informationen | |
| Artenschutz | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zum Bebauungsplan „Campingplatz und Wochenendhausplatz Seestraße“ der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, erstellt durch das Büro für Freilandkartierung und Landschaftsplanung, Dipl.-Ing. (FH) D. Meisel, Neuruppin, Stand März 2025 |
Wusterhausen/Dosse, den 14.10.2025
Philipp Schulz
Bürgermeister