Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by2-0, DTK 100, Aktualität: 10/2018
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse hat in ihrer Sitzung am 21.09.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Planteil Bückwitz beschlossen (Beschluss-Nr. BV/166/2021). Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Repowering im Windpark Bückwitz“.
Grundlegendes Planungsziel ist die Anpassung des im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellten Sondergebietes „Windkraftanlagen“ im Bereich des gemeindeübergreifenden Windparks bei Bückwitz an die zu erwartende Flächenkulisse über ein Vorranggebiet Windenergienutzung auf der Ebene der Regionalplanung. Das im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet übersteigt diese Fläche gegenwärtig teilweise erheblich und soll entsprechend reduziert werden. Alle übrigen Darstellungen bleiben unverändert.
Die Fläche wird gegenwärtig landwirtschaftlich und als Windpark genutzt.
Der Änderungsbereich umfasst mit einer Fläche von rd. 178,5 ha das gesamte im rechtskräftigen Flächennutzungsplan, Planteil Bückwitz dargestellte Sondergebiet „Windkraftanlagen“ (siehe Abbildung 1). Der Änderungsbereich liegt im westlichen Bereich der amtsfreien Gemeinde Wusterhausen/Dosse im Ortsteil Bückwitz und befindet sich innerhalb des gemeindeübergreifenden Windparks südlich von Bückwitz und östlich von Neustadt (Dosse) (siehe Abbildung 2). Westlich grenzt unmittelbar die Nachbargemeinde Neustadt (Dosse) an das Plangebiet an. Im Norden und Westen verlaufen die Bundesstraßen B5 und B102, teilweise schließt der Änderungsbereich hier unmittelbar an. Im südlichen Bereich wird der Änderungsbereich von Bahntrassen in Richtung Neustadt (Dosse) und Neuruppin durchquert. Die Ortslage Bückwitz liegt rund 200 m nördlich des Änderungsbereiches. Darüber hinaus befinden sich die nächsten Wohnsiedlungsbereiche östlich rd. 300 bis 1.800 m entfernt (entlang der B5, Bückwitz Ausbau und Barsikow), südöstlich rd. 1.700 m entfernt (Segeletz) und westlich in rd. 1.000 bis 1.500 m Entfernung (Kampehl und Neustadt/Dosse).
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 und Umweltbericht gemäß § 2a. Es wurde eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde mit Beschluss-Nr. BV/169/2026 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Eine Änderung der Planung ergab sich im Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen nicht.
Gemäß § 249c BauGB werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Sondergebiete Wind zugleich als „Beschleunigungsgebiete für die Windenergieanlagen an Land“ dargestellt sowie Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen aufgenommen, was die Prüfung verschiedener Vermeidungsmaßnahmen umfasst.
Der 1. Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Planteil Bückwitz in der Fassung Mai 2026, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Darstellungen sowie der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht, wurde am 23.06.2026 durch die Gemeindevertretung gebilligt und zur öffentlichen Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. BV/170/2026).
Die genannten Planunterlagen werden in der Zeit vom
auf der Internetseite der Gemeinde Wusterhausen/Dosse und über das Zentrale Landesportal Brandenburg unter folgenden Links veröffentlicht:
https://www.wusterhausen.de/seite/403341/bauleitplanung-bekanntmachungen-im-aufstellungsverfahren.html
http://bauleitplanung.brandenburg.de.
Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während folgender Zeiten in der Verwaltung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1 in 16868 Wusterhausen/Dosse zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag und Donnerstag | 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch und Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Planteil Bückwitz abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an die E-Mail-Adresse kontakt@wusterhausen.de abgegeben werden, können aber auch zur Niederschrift gebracht oder schriftlich innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden:
Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1 in 16868 Wusterhausen/Dosse
Frau Berndt
E-Mail: kontakt@wusterhausen.de
Tel.: 033979/877-39.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Auf Grundlage des Umweltberichts, ergänzender Fachgutachten für die Ebene des Bebauungsplanes „Repowering im Windpark Bückwitz“, den umweltbezogenen Stellungnahmen und der Begründung zum Bauleitplan sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| • | Angaben zum Schutzgut Boden und Fläche: Bestandsbeschreibung und Bewertung aktueller Nutzungen sowie Auswirkungen durch das Vorhaben (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen), insbesondere mit Ausführungen zur Art und Qualität vorhandener Böden, zur Speicherkapazität von Niederschlag und Versickerungseigenschaften, Erosionsgefährdung, zu vorhandener Flächenversiegelung und Vorbelastungen, zum landwirtschaftlichen Ertragspotenzial sowie Ausführungen zu Bodendenkmälern und Altlasten (nicht vorhanden). Angaben zur geplanten Versiegelung und Flächenverlust sowie zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Bodenschutz. |
| • | Angaben zum Schutzgut Wasserhaushalt: Bestandsbeschreibung und Bewertung aktueller Nutzungen sowie Auswirkungen durch das Vorhaben (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen), insbesondere mit Aussagen zur Grundwassersituation und Versickerungsbedingungen, Niederschlagsentwässerung, zu Gefahren durch Starkregen und Hochwasser, zur Betroffenheit und Qualität von Oberflächengewässern (Meliorationsgraben, Kleingewässer). Informationen zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten (nicht betroffen) sowie Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. |
| • | Angaben zum Schutzgut Klima und Luft: Bestandsbeschreibung und Bewertung aktueller Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes sowie Auswirkungen durch das Vorhaben (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen), insbesondere mit Aussagen zum vorherrschenden Klima und Niederschlag, zur Kaltluftbildung und Windverhältnissen sowie zur Emission von Luftschadstoffen. |
| • | Angaben zum Schutzgut Flora und Biotope sowie biologische Vielfalt: Bestandbeschreibung und Bewertung aktueller Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes sowie Aussagen zu Auswirkungen durch das Vorhaben (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen), insbesondere mit Ausführungen zu vorhandenen Biotypen (u.a. Intensivacker, Gräben, Wege, Hecken und Baumreihen) und deren ökologischer Wertigkeit (Biotoptypenerfassung), zur anthropogenen Prägung des Gebiets und zur Betroffenheit von Wald und Schutzgebieten (nicht betroffen). Aussagen zum Biotop- und Gehölzverlust einschließlich Beschreibung des zu erwartenden Konfliktes und zur Betroffenheit geschützter Biotope. |
| • | Schutzgut Fauna (Tierwelt): Bestandsbeschreibung und Bewertung aktueller Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes sowie Auswirkungen durch das Vorhaben (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen), insbesondere mit Ausführungen zur anthropogenen Vorprägung des Plangebietes, Aussagen (einschließlich fachgutachterlicher Erfassungen/Kartierungen) über das Vorkommen und die Bedeutung des Plangebietes insbesondere für Fledermäuse, Vögel (u.a. Zug- und Rastvögel, Brutvögel, Groß- und Greifvögel, WEA gegenüber störungsempfindliche und kollisionsgefährdete Arten), Reptilien (u.a. Zauneidechse) und Amphibien, einschließlich Ausführungen zur Betroffenheit geschützter Arten (artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG (Artenschutzfachbeitrag) mit Relevanzprüfung und Konfliktanalyse), tierökologischen Abstandskriterien (TAK) und erforderlicher artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen für bestimmte Vogelarten, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien (Bauzeitenregelung, Abschaltzeiten, Reptilien- und Amphibienschutzzäune, ökologische Baubegleitung). Im Ergebnis des Artenschutzfachgutachtens wird unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen nicht in Verbotstatbestände des besonderen Artenschutzes hinein geplant. |
| • | Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild, Erholung, Mensch, Kultur- und Sachgüter: Bestandsbeschreibung und Bewertung aktueller Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes sowie Auswirkungen durch das Vorhaben (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen), insbesondere mit Aussagen zur Vielfalt, Eigenart und Naturnähe des Landschaftsbildes, zu landschaftsprägenden Elementen und zur technischen Vorprägung des Gebiets durch vorhandene Windenergieanlagen und Hochspannungsfreileitungen, zum Erholungswert und zur Fernwirkung von Windenergieanlagen. Angaben zu Mindestabständen zwischen Siedlungsbereichen und Windenergieanlagen, Sichtbeziehungen, Aussagen über Lärm- Schall- und Schattenimmissionen, Risiken durch Eiswurf und Eisfall (einschließlich fachgutachterlicher Untersuchungen) sowie zu durch die Planung induzierten Verkehr. Angaben zur Betroffenheit von Denkmalen (nicht betroffen). |
| • | Zusammenfassende Bestandsbewertung und Beschreibung der Auswirkungen auf die aufgeführten Schutzgüter (einschließlich Wechselwirkungen und kumulativer Auswirkungen und Angaben zur Dauer, Häufigkeit und Reversibilität), Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung. |
| • | Angaben zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft: Art und Umfang des Eingriffs, Angaben zur zusätzlichen Versiegelung, zum Kompensationserfordernis und Kompensationszuordnung (Eingriffs-/Ausgleichsbilanz) einschließlich schutzgutbezogener Eingriffs-Ausgleichsbilanz sowie schutzgutbezogene Benennung und Ausführungen über Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen (u.a. Rückbau und Entsiegelung von Altanlagen einschließlich Zuwegungen) auf der nachfolgenden Planungsebene sowie Aussagen zu Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Planung (Monitoringmaßnahmen). |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Wusterhausen/Dosse, den 07.07.2026
Philipp Schulz
Bürgermeister