Luftbild © GeoBasis-DE/LGB (2019), dl-de/by2-0
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse hat in ihrer Sitzung am 11.05.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Repowering im Windpark Bückwitz“ gefasst (Beschluss-Nr. BV/137/2021). Gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt die Aufstellung im Parallelverfahren mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Planteil Bückwitz (Beschluss-Nr. BV/166/2021).
Grundlegendes Planungsziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung eines Repowering-Vorhabens innerhalb des gemeindeübergreifenden Windparks bei Bückwitz im Zusammenhang mit dem Rückbau mehrerer Bestandsanlagen. Insgesamt sollen 13 alte Anlagen innerhalb des Windparks schrittweise durch 4 moderne, deutlich leistungsstärkere Windkraftanlagen ersetzt werden. Hierbei sollen im Rahmen des Bebauungsplanes sowohl die Standorte der neu zu errichtenden Windkraftanlagen verbindlich geregelt, aus auch der hiermit verbundene Rückbau der Altanlagen festgesetzt werden. Darüber hinaus sollen die Anlagenstandorte einen möglichst großen Abstand zu Wohnsiedlungsbereichen einhalten, die bestehende landwirtschaftliche Nutzung gesichert sowie geeignete Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Die Fläche wird gegenwärtig landwirtschaftlich und als Windpark genutzt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im westlichen Bereich der amtsfreien Gemeinde Wusterhausen/Dosse im Ortsteil Bückwitz und befindet sich innerhalb des gemeindeübergreifenden Windparks südlich von Bückwitz und östlich von Neustadt (Dosse). Der Geltungsbereich entspricht im Kern der zu erwartenden Flächenkulisse über ein Windvorranggebiet im Ortsteil Bückwitz im in Aufstellung befindlichen Regionalplan. Die im Zuge des Repowerings zurückzubauenden Altanlagen befinden sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Westlich grenzt unmittelbar die Nachbargemeinde Neustadt (Dosse) an den Geltungsbereich an. Nördlich und östlich verlaufen die Bundesstraßen B102 und B5 in rd. 750 bzw. 350 m Entfernung. Im Süden wird der Geltungsbereich durch eine Hecke südlich der Bahngleise begrenzt. Die Ortslage Bückwitz befindet sich rund 750 m nördlich des Geltungsbereiches. Darüber hinaus befinden sich die nächsten Wohnsiedlungsbereiche östlich rd. 750 bis 2.000 m entfernt (entlang der B5, Bückwitz Ausbau und Barsikow), südlich rd. 2.200 m entfernt (Segeletz) und westlich in rd. 1.800 m Entfernung (Kampehl und Neustadt (Dosse).
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 55,0 ha sowie folgende Flurstücke in der Gemarkung Bückwitz:
| Flur 1: | 133 (teilw.), 135, 137/2 (teilw.), 183/2 (teilw.), 285, 295 (teilw.), 296, 365 (teilw.), 366 (teilw.) |
| Flur 3: | 51/7, 51/10, 51/11, 51/12, 65/6 (teilw.), 66/1, 66/2, 67/1, 67/2, 68 (teilw.), 71 (teilw.), 72, 73/1, 73/2, 74, 75, 77 (teilw.), 84 (teilw.), 98 (teilw.), 99 (teilw.), 104, 105, 110 (teilw.). |
Der Bebauungsplan trifft darüber hinaus Festsetzungen über fünf zurückzubauende Altanlagen außerhalb seines Geltungsbereichs, zwei davon in unmittelbar angrenzenden Amtsbereich von Neustadt (Dosse). Diese befinden sich auf den Flurstücken 98, 108 und 109 in Flur 3, Gemarkung Bückwitz und 11 und 101, Flur 5, Gemarkung Kampehl. Der Geltungsbereich ist im Einzelnen in der nachfolgenden Abbildung 1 abgebildet.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB), einschließlich Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 und Umweltbericht gemäß § 2a. Es wurde eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde mit Beschluss-Nr. BV/171/2026 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Zum 1. Entwurf erfolgte insbesondere eine Anpassung der festgesetzten Baufenster und zulässigen Grundfläche, eine Begrenzung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen, die Festsetzung des Dreetzer Weges als öffentliche Verkehrsfläche sowie eine geringfügige Präzisierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Weiterhin wurde der Rückbau zwei weiterer Bestandsanlagen festgesetzt sowie die Festsetzung zur Zuordnung von Neubau und Rückbau konkretisiert.
Der 1. Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung Mai 2026, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht, wurde am 23.06.2026 durch die Gemeindevertretung gebilligt und zur öffentlichen Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. BV/172/2026).
Die genannten Planunterlagen sowie der dazugehörige Artenschutzfachbeitrag in der Fassung Februar 2026 einschließlich faunistischer Erfassungen und Gutachten zu Fledermäusen (23.05.2021 und 21.05.2024), Brutvögeln (Kleinvögel sowie Groß- und Greifvögel, Juli 2024), zum Brutvorkommen WEA-sensibler Großvogelarten (30.10.2025), Avifauna (Groß- und Greifvögel, 25.02.2025 sowie zug- und Rastvögel, Juli 2022) und Herpetofauna (Amphibien und Reptilien, 30.05.2024) sowie einem Gutachten zum Risiko durch Eisfall (03.09.2025) und zum Risiko von Gondelabwurf auf Gasleitungen (03.09.2025) werden in der Zeit vom
auf der Internetseite der Gemeinde Wusterhausen/Dosse und über das Zentrale Landesportal Brandenburg unter folgenden Links veröffentlicht:
https://www.wusterhausen.de/seite/403341/bauleitplanung-bekanntmachungen-im-aufstellungsverfahren.html
http://bauleitplanung.brandenburg.de.
Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während folgender Zeiten in der Verwaltung der Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1 in 16868 Wusterhausen/Dosse zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag und Donnerstag | 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch und Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
Während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist könne von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Repowering im Windpark Bückwitz“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an die E-Mail-Adresse kontakt@wusterhausen.de abgegeben werden, können aber auch zur Niederschrift gebracht oder schriftlich innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden:
Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Am Markt 1 in 16868 Wusterhausen/Dosse
Frau Berndt
E-Mail: kontakt@wusterhausen.de
Tel.: 033979/877-39
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Auf Grundlage des Umweltberichts, den oben genannten Fachgutachten, den umweltbezogenen Stellungnahmen und der Begründung zum Bebauungsplan sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| • | Angaben zum Schutzgut Boden und Fläche: Bestandsbeschreibung und Bewertung aktueller Nutzungen sowie Auswirkungen durch das Vorhaben (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen), insbesondere mit Ausführungen zur Art und Qualität vorhandener Böden, zur Speicherkapazität von Niederschlag und Versickerungseigenschaften, Erosionsgefährdung, zu vorhandener Flächenversiegelung und Vorbelastungen, zum landwirtschaftlichen Ertragspotenzial sowie Ausführungen zu Bodendenkmälern und Altlasten (nicht vorhanden). Angaben zur geplanten Versiegelung und Flächenverlust sowie zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Bodenschutz. |
| • | Angaben zum Schutzgut Wasserhaushalt: Bestandsbeschreibung und Bewertung aktueller Nutzungen sowie Auswirkungen durch das Vorhaben (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen), insbesondere mit Aussagen zur Grundwassersituation und Versickerungsbedingungen, Niederschlagsentwässerung, zu Gefahren durch Starkregen und Hochwasser, zur Betroffenheit und Qualität von Oberflächengewässern (Meliorationsgraben, Kleingewässer). Informationen zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten (nicht betroffen) sowie Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. |
| • | Angaben zum Schutzgut Klima und Luft: Bestandsbeschreibung und Bewertung aktueller Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes sowie Auswirkungen durch das Vorhaben (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen), insbesondere mit Aussagen zum vorherrschenden Klima und Niederschlag, zur Kaltluftbildung und Windverhältnissen sowie zur Emission von Luftschadstoffen. |
| • | Angaben zum Schutzgut Flora und Biotope sowie biologische Vielfalt: Bestandbeschreibung und Bewertung aktueller Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes sowie Aussagen zu Auswirkungen durch das Vorhaben (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen), insbesondere mit Ausführungen zu vorhandenen Biotypen (u.a. Intensivacker, Gräben, Wege, Hecken und Baumreihen) und deren ökologischer Wertigkeit (Biotoptypenerfassung), zur anthropogenen Prägung des Gebiets und zur Betroffenheit von Wald und Schutzgebieten (nicht betroffen). Aussagen zum Biotop- und Gehölzverlust einschließlich Beschreibung des zu erwartenden Konfliktes und zur Betroffenheit geschützter Biotope. |
| • | Schutzgut Fauna (Tierwelt): Bestandsbeschreibung und Bewertung aktueller Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes sowie Auswirkungen durch das Vorhaben (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen), insbesondere mit Ausführungen zur anthropogenen Vorprägung des Plangebietes, Aussagen (einschließlich fachgutachterlicher Erfassungen/Kartierungen) über das Vorkommen und die Bedeutung des Plangebietes insbesondere für Fledermäuse, Vögel (u.a. Zug- und Rastvögel, Brutvögel, Groß- und Greifvögel, WEA gegenüber störungsempfindliche und kollisionsgefährdete Arten), Reptilien (u.a. Zauneidechse) und Amphibien, einschließlich Ausführungen zur Betroffenheit geschützter Arten (artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG (Artenschutzfachbeitrag) mit Relevanzprüfung und Konfliktanalyse), tierökologischen Abstandskriterien (TAK) und erforderlicher artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen für bestimmte Vogelarten, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien (Bauzeitenregelung, Abschaltzeiten, Reptilien- und Amphibienschutzzäune, ökologische Baubegleitung). Im Ergebnis des Artenschutzfachgutachtens wird unter Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen nicht in Verbotstatbestände des besonderen Artenschutzes hinein geplant. |
| • | Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild, Erholung, Mensch, Kultur- und Sachgüter: Bestandsbeschreibung und Bewertung aktueller Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebietes sowie Auswirkungen durch das Vorhaben (bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen), insbesondere mit Aussagen zur Vielfalt, Eigenart und Naturnähe des Landschaftsbildes, zu landschaftsprägenden Elementen und zur technischen Vorprägung des Gebiets durch vorhandene Windenergieanlagen und Hochspannungsfreileitungen, zum Erholungswert und zur Fernwirkung von Windenergieanlagen. Angaben zu Mindestabständen zwischen Siedlungsbereichen und Windenergieanlagen, Sichtbeziehungen, Aussagen über Lärm- Schall- und Schattenimmissionen, Risiken durch Eiswurf und Eisfall (einschließlich fachgutachterlicher Untersuchungen) sowie zu durch die Planung induzierten Verkehr. Angaben zur Betroffenheit von Denkmalen (nicht betroffen). |
| • | Zusammenfassende Bestandsbewertung und Beschreibung der Auswirkungen auf die aufgeführten Schutzgüter (einschließlich Wechselwirkungen und kumulativer Auswirkungen und Angaben zur Dauer, Häufigkeit und Reversibilität), Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung. |
| • | Angaben zur Kompensation des durch den Bebauungsplan vorbereitenden Eingriffs in Natur und Landschaft: Art und Umfang des Eingriffs, Angaben zur zusätzlichen Versiegelung, zum Kompensationserfordernis und Kompensationszuordnung (Eingriffs-/Ausgleichsbilanz) einschließlich schutzgutbezogener Eingriffs-Ausgleichsbilanz sowie schutzgutbezogene Benennung und Ausführungen über Vermeidungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen sowie Aussagen zu Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Planung (Monitoringmaßnahmen). Die geplanten Eingriffe können vollständig durch Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes kompensiert werden (Rückbau und Entsiegelung von Altanlagen einschließlich Zuwegungen). |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Wusterhausen/Dosse, den 07.07.2026
Philipp Schulz
Bürgermeister