Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften, übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
| 1. | Familienname, |
| 2. | Vornamen, |
| 3. | gegenwärtige Anschrift. |
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffenen Personen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben. Der Widerspruch ist unentgeltlich und kann schriftlich, per E-Mail oder persönlich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Wusterhausen/Dosse eingelegt werden. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre auf der Internetseite der Gemeinde Wusterhausen / Dosse herunterzuladen.