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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 1/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Illegale Müllentsorgung von Gartenabfällen oder Sperrmüll auf öffentlichen Flächen

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

illegale Müllentsorgung ist nicht nur ein optisches Problem. Müll in Wäldern, an Wegrändern und öffentlichen Plätzen belastet die Umwelt und verursacht hohe Kosten für die Kommunen.

Wer illegal seinen Müll entsorgen will, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Verpackungsmüll, Windeln, leere Schnapsflaschen und sogar Sperrmüll - die Liste von illegal entsorgtem Müll an Straßenrändern und in Wäldern könnte noch beliebig fortgesetzt werden. Die Entsorgung kann teuer werden, vor allem, wenn es sich um Sperrmüll oder gar Sondermüll handelt. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern spart auch Entsorgungskosten und hohe Bußgelder.

Gartenabfälle, Grünschnitt und Laub, derer sich Garten- und Grundstücksbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht auf fremden Grundstücken, wie an Feldrändern, im Wald, an Hecken und auf Grünflächen entsorgt werden.

Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Umwelt keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Diese Art der Entsorgung ist illegal und kein „Kavaliersdelikt“.

Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solcher Abfälle wird zudem häufig Gewohnheit und andere schließen sich dem an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter privaten Wohngrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft und erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll nicht lange auf sich warten.

Unsere Bürgerinnen und Bürger sind in der glücklichen Lage „Am Kirchholt 4 in Sanitz/Horst“, solche Abfälle für ein kleines Geld sachgerecht entsorgen lassen zu können.

Zweimal im Jahr besteht die Möglichkeit Sperrmüll bzw. Elektroschrott über die Abfallwirtschaft (03843/24610) abholen zu lassen.

In Ihrer unmittelbaren Nähe befindet sich auch ein Wertstoffhof in 18184 Pastow, Wendenstraße.

Gemäß der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock fördert und unterstützt der Landkreis die Eigenkompostierung. Sind die Voraussetzungen für die Eigenkompostierung nicht vorhanden oder wird diese nicht ordnungsgemäß betrieben, besteht die Anschluss- und Benutzerpflicht für einen Bioabfallbehälter. Beim Landkreis Rostock, Abfallwirtschaft kann jeder Bürger eine grüne Tonne (Bioabfall) beantragen.

Schriftliche Anzeigen zu illegalen Ablagerungen von Müll und Abfällen nimmt die Ordnungsbehörde der Gemeinde Sanitz unter der Rufnummer 038209/48026 oder per E-Mail an stefanie.luxenburger@gemeinde-sanitz.de zur Weiterleitung an den zuständigen Landkreis Rostock entgegen. Sie können sich auch gern direkt an den Landkreis Rostock- Abfallwirtschaft, Am Wall 3 -5 in 18273 Güstrow, telefonisch unter 03843 755-66010 oder per E-Mail an Uwe.Oschmann@lkros.de wenden.

Gehen Sie mit einem guten Beispiel voran und halten Sie sich an die Vorschriften. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden kann.

i.A. Stefanie Luxenburger
SGL Ordnungsamt / Brandschutz