Der Gemeinde Sanitz fällt immer wieder auf, dass Hecken, Sträucher, Bäume etc. von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden.
Häufig wird auch festgestellt, dass im Laufe der Zeit, Hecken immer breiter werden und die vorhandenen Straßenlaternen einwachsen. Dies stellt insbesondere ein Problem dar, wenn Arbeiten an der Straßenbeleuchtung erfolgen müssen, jedoch der Zugang zur Wartungsklappe am Mast deshalb nicht möglich ist.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist ein Rückschnitt von 01. Oktober bis 29. Februar erlaubt.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls bis auf die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden.
Im Wohngebiet Kauhirtswisch in Sanitz ist für dieses Jahr die Erneuerung der gesamten Straßenbeleuchtung geplant. Für diese Maßnahme ist es dringend erforderlich, dass die Grundstückseigentümer die Hecken, wenigstens die Laternenmasten, freischneiden.
Sollte dies nicht bis zum 11.02.2024 erfolgen, werden die betroffenen Grundstückseigentümer aufgefordert, den Überwuchs zu entfernen. Wird dem nicht nachgekommen, erfolgt der Rückschnitt im Rahmen der Ersatzvornahme. Die Kosten gehen zu Lasten der Grundstückseigentümer.