Gemeinde Sanitz
| Sitzungstermin: | Dienstag, 10.12.2024 |
| Sitzungsbeginn: | 18:30 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:40 Uhr |
| Ort, Raum: | Gemeinschaftshaus Sanitz, Hof Sanitz 1, 18190 Sanitz |
Anwesend
Vorsitz
Sabine Fink
Mitglieder
Anke Baumeister
Dirk Berner
Markus Bürger
Gerd Chaborski
Lea Gültzow
Torsten Heier
Barbara Kirchhainer
Martin Manthe
Mirko Schulze
Annett Sitte
Gudrun Weimer
Verwaltung
Steve Brockmann
Heike Suckow
Abwesend
Mitglieder
Niels Amborski
Gunnar Möller
Thomas Ortmann
Tomas Schrambke
Marvin Zirnsak
Verwaltung
Enrico Bendlin — Vertretung durch Steve Brockmann
Gäste
Jennyfer Gle
Gäste:
Einwohner
Öffentlicher Teil
| 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
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| 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
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| 3. | Billigung des Protokolls der Sitzung vom 19.11.2024 |
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| 4. | Bericht des Bürgermeisters |
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| 5. | Einwohnerfragestunde |
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| 6. | Verteilung der Zuschüsse an Vereine für das Jahr 2025 | BV/24/BFV/071 |
| 7. | Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Sanitz | BV/24/BFV/073 |
| 8. | Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Sanitz | BV/24/BFV/074 |
| 9. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 | BV/24/BFV/081 |
| 10. | Teilnahme am Normenkontrollverfahren bzgl. Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung des Landkreises Rostock | BV/24/BFV/076 |
| 11. | Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sanitz | BV/24/BFV/079 |
| 12. | Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Sanitz | BV/24/BFV/082 |
| 13. | Geltungsbereichsklarstellung und Änderung des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan Nr. 32 "Photovoltaikanlage/Gewerbegebiet Horst" | BV/24/BOV/128 |
| 14. | Abwägungs- und Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 17 der Gemeinde Sanitz für den Bereich Rostocker Straße 35 | BV/24/BOV/131 |
| 15. | Protokolle der Ausschüsse und Beiräte |
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| 16. | Anfragen und Informationen |
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Öffentlicher Teil
| 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | |
| Die Bürgervorsteherin eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladungen und die Beschlussfähigkeit fest. | |
| 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung | |
| Es wird beantragt, den TOP 9. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen und von der Tagesordnung zu streichen. | |
| Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. | |
| Es wird beantragt, TOP 11. Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sanitz und TOP 12. Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Sanitz in den Bauausschuss zu verweisen. | |
| Dieser Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. | |
| 3. | Billigung des Protokolls der Sitzung vom 19.11.2024 | |
| Das Sitzungsprotokoll wird einstimmig bestätigt. | |
| 4. | Bericht des Bürgermeisters | |
| Herr Brockmann informiert zu folgenden Themen: | |
| Die Vorbereitungen der Wahlen haben begonnen. Die Wahllokale sind geblockt, in Sanitz wird es ein zusätzliches Wahllokal in der Mehrzweckhalle geben. Interessierte Wahlhelfer/Innen meldeten sich bereits und weitere potentielle Wahlhelfer/Innen wurden angeschrieben. | |
| Der Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten kann zum 01.09.2025 besetzt werden. | |
| Bezüglich des Zensus gibt es Informationen, dass der Städte- und Gemeindetag eine Sammelklage einreichen will. Inwieweit die Gemeinde Sanitz hiervon partizipieren kann, ist noch nicht bekannt. | |
| Zur Umsetzung der Maßnahmen des Straßen- und Wegekonzeptes 2024 wird folgender Stand für die Beiratsbereiche gegeben: | |
| 1. | Sanitz |
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| Die Herrichtung des Gehwegs der Fritz-Reuter-Straße sollte in Verbindung mit dem Breitbandausbau erfolgen. Hierzu war die Fällung der Birken in dem Bereich geplant. Die Fällung wurde beantragt, aber durch die UNB abgelehnt. Es folgte die Umplanung des Breitbandausbaues und die Verlegung auf die Nordseite der Fritz-Reuter-Straße. Im Ergebnis erfolgte nur die Erneuerung der Bereiche der Gehwegplatten auf dem nördlichen Gehweg. Die Einfahrten waren zuvor bereits nicht gepflastert. |
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| Die fußläufige Verbindung Schwarzer Weg – Hanningsaal – Fritz-Reuter-Straße wurde an der Brücke und dem Wurzelaufwuchs saniert. |
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| An der Straße Wendfeld nach Teutendorf wurden die Bankette im Kurvenbereich nicht aufgefüllt und keine Risse saniert, da keine Haushaltsmittel zur Verfügung standen. |
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| Die Herstellung des Gehweges Ernst-Schneller-Straße im 1. + 2. Bauabschnitt sowie die Herrichtung der Stellplätze sind erfolgt. |
| 2. | Gubkow |
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| Die Sanierung der Straße „Am Moor“ bis Hausnummer 2 erfolgte nicht. Es handelt sich um keine Straße der Gemeinde Sanitz; die Straße gehört zum Bereich Dummerstorf. |
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| Hinsichtlich des barrierefreien Fahrgastunterstandes Am Hofsee erging ein Antrag an den Landkreis. Der Antrag entspricht nicht dem Haltestellenkonzept des Landkreises. Die Haltestelle befindet sich an einem Geh- und Radweg, d.h. in der räumlichen Gestaltung 1m Gehweg – Haltestelle - dahinter 2m Radweg. |
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| Dies ist aufgrund der Örtlichkeit nicht umsetzbar, es besteht ein Geländeversprung von mind. 2 m; die Fläche hinter dem FGU ist außerdem ein Biotop und grenzt an ein Gewässer II. Ordnung. |
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| Es erfolgte ein Vororttermin mit dem Landkreis, mit REBUS, einem Planer und der Gemeinde. Im Ergebnis ergab sich die Neueinreichung des Antrages mit einem kleineren FGU. Die Genehmigung liegt noch nicht vor. |
| 3. | Niekrenz |
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| An der Ortsverbindungsstraße Vietow/Niekrenz erfolgte eine Schlaglochsanierung. |
| 4. | Reppelin |
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| Die Gehwegerneuerung Sanitzer Straße oberhalb der Stormstorfer Straße in Richtung Bad Sülze ist noch offen und wird im kommenden Haushaltsjahr eingeplant. Die Sanierung der Gemeindestraße Höhe Sanitzer Straße 22c ist erfolgt. |
| 5. | Gr. Lüsewitz |
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| Die Sanierung der Anbindung von der "Milchstraße" an die Straße "Am Moorweg" ist noch offen. In der Teschendorfer Straße erfolgte die Erweiterung der Parkplätze und in der Lindenstraße erfolgte eine Teilsanierung der Straße einschließlich Staukanal. Weiterhin erfolgte die Errichtung eines neuen Glascontainerstellplatzes. |
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| Die Baumpflegearbeiten im Park Gr. Lüsewitz sind nahezu abgeschlossen, es sind noch etwa 10% offen, weiterhin steht die Begutachtung von 6-7 Bäumen aus. |
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| Ausstehend ist krankheitsbedingt außerdem noch die Mahd des Sees Groß Lüsewitz, welche kurzfristig nachgeholt wird. |
| Weiterhin ergehen folgende allgemeine Informationen: | |
| Am Neubau der FFw Vietow sind die Fliesenlegearbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Restarbeiten Trockenbau, Heizung-Lüftung -Sanitär und Elektro sowie die Herrichtung der Außenanlage offen. | |
| Hinsichtlich des Erweiterungsbaus der Regionalen Schule betragen die geplanten Gesamtkosten 14,5 Mio €. Es liegt ein Fördermittelbescheid über 7,119 Mio €. vor, ebenso wurde die Baugenehmigung erhalten. Die Ausführungsplanung ist beauftragt und die Ausschreibungen werden vorbereitet. | |
| Am Spielplatz Wendorf sind Restarbeiten erforderlich, es fehlt noch der Zaun. | |
| Am Spielplatz Vietow wurde ein Basketballkorb mit einer Pflasterfläche errichtet. | |
| Die Sporthalle III wurde durch einen Planer begutachtet. Es erfolgte eine Naphtalinmessung und die empfohlene Hygienereinigung wurde durchgeführt. Der weitere Umgang insbesondere mit der gesperrten Kalthalle wurde in der vergangenen Woche im Beirat Gr. Lüsewitz thematisiert. | |
| In Horst erfolgte die Herrichtung einer Löschwasserentnahmestelle. Eine weitere Löschwasserentnahmestelle entsteht derzeit in Vietow, anschließend in Reppelin. | |
| In Bezug auf die Rathaussanierung laufen derzeit die Ausschreibungen. | |
| 5. | Einwohnerfragestunde | |
| Ein Einwohner schildert die Situation der Straße „An der Kugeleiche“ in Sanitz, welche nie fertig gestellt werden konnte. Er bittet darum, dass die Gemeindevertretung die Fertigstellung bewirkt. Die Bürgervorsteherin verweist auf die in TOP 9 erfolgende Haushaltsplanung für das Jahr 2025. Hier sind Gelder für diese Maßnahme eingeplant. | |
| Es wird angefragt, ob die Nachrüstung von Blenden an der Straßenbeleuchtung im „Am Erlenhain“ möglich sei, da die Straßenlampen in ein Haus blenden würden. Hierauf erfolgt die Antwort, dass eine derartige Nachrüstung nicht vorgesehen ist. | |
| Es wird darum gebeten zu prüfen, ob in der Neuen Reihe die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden kann und ein Durchfahrtverbot für Busse erwirkt werden kann. Frau Suckow nimmt die Anregung auf und gibt an, dass ein entsprechender Antrag an den Landkreis gestellt wird. | |
| Es ergeht der Hinweis, dass einige Straßenlampen in der Neuen Reihe nicht funktionieren. | |
| Es wird erfragt, ob ein Gutachten bezüglich der Feuchteschäden am Gemeinschaftshaus beauftragt ist. Hierzu wird eine kurzfristige Rücksprache mit dem Verein Sanitzer Gemeinschaft e.V. erfolgen. | |
| 6. | Verteilung der Zuschüsse an Vereine für das Jahr 2025 — BV/24/BFV/071 |
| Herr Manthe erklärt sich für befangen und nimmt weder beratend noch beschließend an diesem TOP teil. Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage aufgeführte Verteilung der Zuschüsse an Vereine für das Jahr 2025 in der Gemeinde Sanitz. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | 0 | 0 |
| 7. | Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Sanitz — BV/24/BFV/073 | |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage und verweist auf die ergangenen Änderungen. | |
| Beschluss: | |
| 1. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz hebt den Beschluss zur BV/24/BFV/067 vom 09.07.2024 auf. |
| 2. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Sanitz. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | 0 | 0 |
| 8. | Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Sanitz — BV/24/BFV/074 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Herr Brockmann erläutert die Notwendigkeit und die Zuständigkeit der Umsetzung innerhalb der Verwaltung. Die Anlagerichtlinie regelt ein reines Innenverhältnis und hat keine Außenwirkung für die Bürger/innen. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt die Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Gemeinde Sanitz. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | 0 | 0 |
| 9. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 — BV/24/BFV/081 |
| Die Bürgervorsteherin führt in den TOP ein. Sie verweist auf die Sitzungen des Finanzausschusses, in denen die realisierbaren Maßnahmen für das Jahr 2025 besprochen wurden. Weiterhin wurde intensiv daran gearbeitet, den Haushalt ausgeglichen darzustellen. Es wird an dieser Stelle noch einmal auf die Herausforderungen verwiesen, die die Erweiterung der Regionalen Schule mit sich bringen. Herr Brockmann erläutert anschließend den Haushaltsplan. Im Ergebnis- und im Finanzhaushalt liegt im Ergebnis ein im Planungszeitraum ausgeglichener Haushalt vor. In 2028 wird der Haushaltsausgleich nach fast vollständiger Auflösung des positiven Ergebnisvortrages erreicht. Die jährlichen Einnahmen decken die jährlichen Ausgaben nicht. Die größten Auswirkungen auf die Haushaltslage haben die stetig steigenden Kitagebühren, die Kreisumlage und die stark steigenden Betriebs- und Sanierungskosten. Zudem wird im Zeitraum 2025-2028 der Schulerweiterungsneubau Regionale Schule mit einer Investitionssumme von 14.500.000 EUR eine Kreditaufnahme von voraussichtlich 7.400.000 EUR bedingen. Für freiwillige Leistungen (z.B. Sportstätten, Badestellen, Spielplätze, Zuschüsse an Vereine, Jugendarbeit, kommunale Veranstaltungen) sind dennoch ca. 760 T€ eingeplant. Weiterhin werden die Änderungen des Stellenplans dargestellt. Hier wird darauf verwiesen, dass der Stellenplan eine Unrichtigkeit aufweist und auszutauschen ist. Im Ergebnis ist die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stelle auf 29,8203 Vollzeitäquivalente festgelegt. Dies ist ebenfalls im § 6 der Haushaltssatzung anzupassen. |
| Es erfolgt die Abstimmung unter Berücksichtigung der angepassten Zahl der Vollzeitäquivalente. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | 0 | 1 |
| 10. | Teilnahme am Normenkontrollverfahren bzgl. Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung des Landkreises Rostock — BV/24/BFV/076 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt, an dem Normenkontrollverfahren zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für das Haushaltsjahr 2023/2024 teilzunehmen. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | 0 | 0 |
| 11. | Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sanitz — BV/24/BFV/079 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Im Kern wurden Straßen aufgenommen, die bisher keine Berücksichtigung gefunden haben. Weiterhin wurden teilweise Reinigungsklassen angepasst. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sanitz. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 12 | 0 | 0 |
| 12. | Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Sanitz — BV/24/BFV/082 |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. Es wird angefragt, ob nicht auch die Entsorgung der Laubsäcke berücksichtigt werden sollte. Im Ergebnis wird sich darauf verständigt, über die Entsorgung der Laubsäcke eine politische Diskussion zu führen. Inhalt dessen soll die Notwendigkeit und die Umsetzung sein. |
| Beschluss: |
| Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sanitz beschließt die Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Sanitz. |
| Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | 2 | 0 |
| 13. | Geltungsbereichsklarstellung und Änderung des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan Nr. 32 "Photovoltaikanlage/Gewerbegebiet Horst" — BV/24/BOV/128 | |
| Die Bürgervorsteherin führt in das Thema ein. Frau Suckow erläutert, dass es sich im Kern um die Änderung des Verfahrens handelt. Aufgrund der korrigierten Größe des Geltungsbereiches wird es ein normales, kein verkürztes B-Plan-Verfahren geben. | |
| Beschluss: | |
| 1. | Die Gemeindevertretung Sanitz beschließt die Klarstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 32 „Photovoltaikanlage/Gewerbegebiet Horst“ der Gemeinde Sanitz sowie die damit im Zusammenhang stehende Klarstellung des Änderungsbereichs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Sanitz. |
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| Der klarzustellende Geltungsbereich umfasst: die Flurstücke 58/14, 60/3, 60/4, 60/5, 60/6, 60/7, 60/9, 60/10, 61/3, 61/4, 61/5, 62/1, 82/1, 84/1, 85/1, 88/6, 89, 90, 190 sowie Teilflächen der Flurstücke 58/13, 60/8, 61/7, 62/2, 63, 82/2, 84/2, 85/2, 87/3, 91, 93, 94, 95, 96, 97 in der Flur 1, der Gemarkung Horst. |
| 2. | Die Gemeindevertretung Sanitz beschließt den Bebauungsplan Nr. 32 „Photovoltaikanlage/Gewerbegebiet Horst“ und die damit im Zusammenhang stehende 5. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 BauGB und § 3 BauGB im Regelverfahren aufzustellen. |
| 3. | Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. |
| 4. | In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern. |
| 5. | Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 10 | 0 | 2 |
| 14. | Abwägungs- und Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 17 der Gemeinde Sanitz für den Bereich Rostocker Straße 35 — BV/24/BOV/131 | |
| Frau Baumeister erklärt sich für befangen und nimmt weder beratend noch beschließend am TOP teil. | |
| Die Bürgervorsteherin erläutert die Vorlage. | |
| Beschluss: | |
| Die Gemeindevertretung beschließt: | |
| 1. | den Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Sanitz für den Bereich Rostocker Straße 35, begrenzt |
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| im Norden: durch die Rostocker Straße, |
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| im Osten: durch das Flurstück 49 (Rostocker Straße 33), |
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| im Süden: durch den Graben zwischen der Rostocker Straße und der Neuen Reihe und |
|
| im Westen: durch das Flurstück 47/2 (Rostocker Straße 37) |
|
| und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen. |
| 2. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 9 | 0 | 2 |
| 15. | Protokolle der Ausschüsse und Beiräte |
| Es gibt keine Anfragen und Hinweise zu den vorliegenden Protokollen. |
| 16. | Anfragen und Informationen |
| Es gibt keine weiteren Anfragen und Informationen. |
Vorsitz: | Bürgermeister: | Schriftführung: |
Sabine Fink | Enrico Bendlin | Heike Suckow |