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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 10/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Information über „Nicht“-Anmeldung von Feuer

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Anmelden und Anzeigen von Kleinstfeuern auf privatem Grundstück, z. B. Feuerschale (nicht aufgestapelt) und kleine Lagerfeuer (keine 2 Meter groß) ist nicht notwendig. Als Verbrennungsmaterial dienen ausschließlich trockenes und unbehandeltes Holz.

Hinweis: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht gestattet.

Ausnahmegenehmigungen erteilt das Umweltamt des Landkreises Rostock (Tel.: +49 3843 755-66999, E-Mail: umweltamt@lkros.de)!

Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Tannenbaumverbrennen usw.) müssen Öffentlichkeitscharakter haben und beim Ordnungsamt der Gemeinde Sanitz angezeigt werden.

Bitte beachten Sie beim Planen eines Feuers auch die aktuelle Waldbrandstufe der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern und die dazu angegebenen Vorsorgemaßnahmen und allgemeinen Verhaltensregeln (siehe: https://www.wald-mv.de/Forstbehoerde/Waldbrandschutz/).

i.A. Stefanie Luxenburger
SGL Ordnungsamt / Brandschutz