Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Anmelden und Anzeigen von Kleinstfeuern auf privatem Grundstück, z. B. Feuerschale (nicht aufgestapelt) und kleine Lagerfeuer (keine 2 Meter groß) ist nicht notwendig. Als Verbrennungsmaterial dienen ausschließlich trockenes und unbehandeltes Holz.
Hinweis: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht gestattet.
Ausnahmegenehmigungen erteilt das Umweltamt des Landkreises Rostock (Tel.: +49 3843 755-66999, E-Mail: umweltamt@lkros.de)!
Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Tannenbaumverbrennen usw.) müssen Öffentlichkeitscharakter haben und beim Ordnungsamt der Gemeinde Sanitz angezeigt werden.
Bitte beachten Sie beim Planen eines Feuers auch die aktuelle Waldbrandstufe der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern und die dazu angegebenen Vorsorgemaßnahmen und allgemeinen Verhaltensregeln (siehe: https://www.wald-mv.de/Forstbehoerde/Waldbrandschutz/).