Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie das Recht einer Übermittlung Ihrer Daten an bestimmte Anstalten und Institutionen zu widersprechen.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG), an die Presse oder den Bürgermeister (§ 50 Abs. 2 BMG), an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen (§ 50 Abs. 1 BMG) oder Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG) weitergegeben werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Für Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht weiterhin das Recht auf Widerspruch gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzes).
Von Ihrem Widerspruchsrecht können Sie schriftlich (das Formular kann unter www.sanitz.de im Bereich Rathaus - Anträge/Formulare herunter geladen werden) oder zur Niederschrift während der allgemeinen Sprechzeiten in der Pass- und Meldebehörde der Gemeinde Sanitz Gebrauch machen.