In den letzten Wochen kam es erneut vermehrt zu Ablagerungen von gesammelten Altkleidern und sonstigem Müll an den Containerplätzen in allen Orten der Gemeinde Sanitz.
Der neben den Containern abgelegte Hausmüll musste wiederholt von den Bauhofmitarbeitern der Gemeinde Sanitz abgeholt und als wilde Müllablagerungen teuer entsorgt werden. Das ist doppelt ärgerlich, da dies unnötige Kosten für die Gemeinde Sanitz verursacht.
Zudem ist es nicht gestattet, Altkleider neben die dafür vorgesehenen Container abzustellen, wenn diese voll sind. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), insbesondere § 15 (Grundpflichten der Abfallbeseitigung) und § 28 (Ordnung der Abfallbeseitigung), dürfen Abfälle ausschließlich in zugelassenen Einrichtungen entsorgt werden. Ein Abstellen neben den Containern gilt als unzulässige Ablagerung und kann gemäß § 69 KrWG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Falsch ist es auch, sein Altglas (Flaschen und Gläser) neben die dafür vorgesehenen Container zu stellen, wenn diese voll sind. Neben der Umweltverschmutzung kommt hier noch die mögliche Gefährdung durch Scherben des Altglases auf den anliegenden Straßen und Wegen dazu.
Um künftige Probleme zu vermeiden und die Sauberkeit an den Standplätzen und deren Aufrechterhaltung sicherzustellen, bewahren Sie bitte Ihre Kleiderspende vorübergehend zu Hause auf, bis die Container wieder geleert sind.
Gleiches gilt für das Altglas. Auch diese Ablagerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Gemeinde Sanitz dankt Ihnen im Sinne eines sauberen Gemeindebildes für Ihre Unterstützung.