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Sanitzer Mitteilungen
Ausgabe 10/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Fundsachen aus dem Jahr 2025

1.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 18/2025

Funddatum: 26.06.2025

Fundgegenstand: Karton mit verschiedenen Uhren

Der Eigentümer/ die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ ihr Recht am Eigentum bis zum 26.12.2025 bei uns anzumelden.

2.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 19/2025

Funddatum: 30.07.2025

Fundgegenstand: Tresor

Der Eigentümer/ die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ ihr Recht am Eigentum bis zum 11.03.2026 bei uns anzumelden.

3.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 20/2025

Funddatum: 01.08.2025

Fundgegenstand: Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln + Anhänger

Der Eigentümer/ die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ ihr Recht am Eigentum bis zum 02.02.2026 bei uns anzumelden.

4.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 21/2025

Funddatum: 19.08.2025

Fundgegenstand: Kinderfahrrad

Der Eigentümer/ die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ ihr Recht am Eigentum bis zum 19.02.2026 bei uns anzumelden.

5.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 22/2025

Funddatum: 23.08.2025

Fundgegenstand: Mountain-Bike

Der Eigentümer/ die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ ihr Recht am Eigentum bis zum 23.02.2026 bei uns anzumelden.

6.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 23/2025

Funddatum: 14.08.2025

Fundgegenstand: Schlüsselbund (2 Schlüssel + 2 Anhänger)

Der Eigentümer/ die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ ihr Recht am Eigentum bis zum 19.02.2026 bei uns anzumelden.

7.

Folgende Sache wurde als Fund gemeldet:

Fundnummer: 24/2025

Funddatum: 12.08.2025

Fundgegenstand: Schlüssel (einzeln mit Anhänger)

Der Eigentümer/ die Eigentümerin der o.g. Fundsache wird hiermit aufgefordert, sein/ ihr Recht am Eigentum bis zum 19.02.2026 bei uns anzumelden.

Melden sich die Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder/die Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Wird dieses Recht von dem Finder/der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei der Fundsache um ein in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundenen Gegenstand, wird per Gesetz die Gemeinde des Fundortes selbst Eigentümerin der Sache.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt.

Wenn Sie vermuten, dass es sich hierbei um Ihr Eigentum handelt (Nachweispflicht), wenden Sie sich bitte an die:

Gemeinde Sanitz

Fundbüro

Rostocker Straße 19

18190 Sanitz

Tel.: 038209 48033

i. A. Juliane Schröter
SB Bau- und Ordnungsverwaltung